Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/77: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 · 8 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VVEA
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
Die Einführung der neuen Regelungen hat keine finanziellen Auswirkungen und nur geringe personelle Auswirkungen auf den Bund und kann im Rahmen der bestehenden Personalressourcen umgesetzt werden. Das BAFU wird Kantone und Branche während der fünf Jahre subsidiär in fachlicher Hinsicht unterstützen, damit die Holzaschen von naturbelassenem Holz nach Ablauf der Übergangsfrist konform entsorgt werden können.
4.2 Auswirkungen auf die Kantone
Die Verordnungsänderung hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen auf die kantonalen Fachstellen für Abfallwirtschaft. Im Rahmen ihrer Vollzugsaufgaben bei den Deponien wird die Ablagerung der Holzaschen zu überprüfen sein.
4.3 Weitere Auswirkungen
4.3.1 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Verordnungsänderung mit Einführung der fünfjährigen Übergangsfrist erhöht das Potential des Schadstoffeintrags auf die Umwelt, da die CrVI-belastete Holzasche auch auf dem Deponietyp B abgelagert werden kann. Dieser Deponietyp benötigt in der Regel keine Basisabdichtung und somit kann auch das Sickerwasser nicht gefasst werden. Das CrVIkann somit in die Umwelt ausgewaschen werden. Allerdings ist auch festzuhalten, dass dies immer noch vorteilhafter ist als die nicht konforme disperse Entsorgung der belasteten Holzaschen in die Umwelt, wie es zurzeit punktuell geschieht. Denn Deponien haben Standortanforderungen zu erfüllen, werden also nicht an für die Umwelt sensiblen Orten erstellt. Es steigt das Risiko, dass unsachgemässe Entsorgungswege – wie sie 2016 im Kanton Bern punktuell beobachtet wurden - zunehmen könnten.
4.3.2 Auswirkungen auf die Wirtschaft
Die Verordnungsänderung hat auf die betroffenen Branchen (Holzbranche, Entsorgungsbranche) finanzielle wie auch personelle Auswirkungen. Während der Übergangsfrist sind die betroffenen Branchen angehalten die notwendigen Behandlungskapazitäten aufzubauen und die schon vorhandenen Kapazitäten zu nutzen sowie nach alternativen Verwertungsmöglichkeiten für die Holzaschen zu suchen. Dies erfordert finanzielle und personelle Ressourcen. Für eine effiziente, kostengünstige und VVEA-konforme Entsorgung der Aschen aus naturbelassenem Holz sind weiterführende Massnahmen zu prüfen, wie die Trennung von Flug- und Bett-/Rostaschen zur Qualitätsverbesserung der Aschen, regionale Zwischenlager, von wo die Aschen der geeigneten Behandlung zugeführt werden oder der Aufbau eines Qualitätssicherungssystems, um den Analyseaufwand mittelfristig zu reduzieren. Mehrkosten zum bisherigen System werden in jedem Fall bestehen bleiben.
4.3.3 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die Entsorgung von Holzaschen wird sich auf Grund der notwendigen Behandlung der ChromVI-Reduktion etwas verteuern. Die Behandlung der Aschen wird zwischen rund 40 bis 125 Franken pro Tonne ausmachen (ohne Transport und Ablagerungskosten – Stand Juni 2017). Diese Verteuerung ist allerdings im Vergleich zu den mittel- und langfristigen Auswirkungen, die eine nicht konforme Entsorgung mit sich bringt – Sanierung von Deponien und neu geschaffenen Standorten – verhältnismässig.
8/8 054.11-00022/00006/00002/Q165-1035