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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten
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1 Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 2
Kapitel 1 gibt einen Überblick über die wichtigsten Arbeiten in Etappe 2 und über die Resultate von Gutachten und Stellungnahmen. Es lehnt sich inhaltlich an den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager an und erläutert, wie die allgemeinen Festlegungen (Kapitel 2) und die Objektblätter (Kapitel 3) begründet sind.
Das wesentliche Ergebnis der Etappe 2 ist die Auswahl der geologischen Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost für die vertiefte Untersuchung in Etappe 3. Alle drei Gebiete kommen nach aktuellem Kenntnisstand als Standort für ein Tiefenlager sowohl für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) als auch für hochaktive Abfälle (HAA) in Frage.
1.1 Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager
Der Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) gibt das Verfahren und die Kriterien vor, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager für alle Kategorien von radioaktiven Abfällen festgelegt werden. Das Standortauswahlverfahren besteht aus drei Etappen.
Der Schwerpunkt der ersten Etappe lag auf der Identifizierung geeigneter Standortgebiete aufgrund von Kriterien der Sicherheit und technischen Machbarkeit. Etappe 1 wurde am 30. November 2011 mit der Verabschiedung des Ergebnisberichts zu Etappe 1 durch den Bundesrat abgeschlossen. Damit wurden die sechs geologischen Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost als Vororientierungen in den Sachplan geologische Tiefenlager aufgenommen.
1.2 Mandat und Ziel Etappe 2
Ziel von Etappe 2 war die Einengung der Standortgebiete auf mindestens zwei pro Lagertyp (SMA bzw. HAA). Dazu wurden die sechs Standortgebiete aus Etappe 1 sicherheitstechnisch vertieft untersucht und miteinander verglichen. Die Ausarbeitung des Vorschlags für die Einengung oblag der Nationalen Genossenschaft für die Entsorgung radioaktiver Abfälle (Nagra), welche im Sachplanverfahren die Aufgaben der Entsorgungspflichtigen übernimmt. Überprüft wurde der Vorschlag durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS), das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und weitere Stellen. Der Ausschuss der Kantone (AdK)1 und die Regionalkonferenzen haben zum Einengungsvorschlag der Nagra Stellung genommen. Es war die Aufgabe des Bundesamts für Energie (BFE), anhand der relevanten Unterlagen eine Gesamtbeurteilung vorzunehmen und diese in Form des vorliegenden Entwurfs des Ergebnisberichts festzuhalten.
Neben dem sicherheitstechnischen Vergleich der geologischen Standortgebiete wurden in Etappe 2 weitere wichtige Arbeiten erledigt: Die Regionalkonferenzen nahmen ihre Tätigkeit auf, die Areale für die Oberflächenanlage wurden bezeichnet und eine sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) wurde durchgeführt.
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1 Der Ausschuss der Kantone AdK setzt sich zusammen aus den zuständigen Regierungsrätinnen und Regierungsräte der Standortkantone. Er stellt die Zusammenarbeit zwischen den Regierungsvertreterinnen und -vertretern der Standortkantone sowie der betroffenen Nachbarkantone und Nachbarstaaten sicher, begleitet den Bund bei der Durchführung des Auswahlverfahrens und gibt zuhanden des Bundes Empfehlungen ab.