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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten

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BFE kategorisiert und zur Beantwortung an die entsprechenden Fachstellen weitergeleitet worden. Teilweise sind Zusatzstudien in Auftrag gegeben worden.

Um einen Überblick über die Ergebnisse aus diesen drei Untersuchungen – der SÖW des Bundes, der Gesellschaftsstudie der Kantone und den Zusatzfragen der Regionen – für die einzelnen Standortregionen zu geben, liess das BFE entsprechende «Syntheseberichte» je Region erstellen. Die Syntheseberichte werden periodisch mit Erkenntnissen aus den genannten und zusätzlichen Untersuchungen aktualisiert.

Relevante Unterlagen (in der Vernehmlassung aufgelegt):

 BFE/ARE (November 2014): «Sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie SÖW in Etappe 2:

Schlussbericht»

1.3.2 Vorschlag von mindestens zwei Standorten pro Lagertyp

Wie im Konzeptteil vorgegeben, hat die Nagra in Etappe 2 provisorische Sicherheitsanalysen durchgeführt und die Standortgebiete aus Etappe 1 in Bezug auf die Eigenschaften des Wirtgesteins, die Langzeitstabilität, die Zuverlässigkeit der geologischen Aussagen und die bautechnische Eignung einem sicherheitstechnischen Vergleich unterzogen. Basierend darauf hat sie beim BFE ihren Vorschlag von mindestens zwei Standorten pro Lagertyp eingereicht, welcher am 30. Januar 2015 veröffentlicht wurde.

Die Nagra kam in ihren Berichten und Analysen zum Schluss, dass alle sechs Standortgebiete die für den sicherheitstechnischen Vergleich in Etappe 2 definierten hohen geologischen und sicherheitstechnischen Anforderungen für die untersuchten Lagertypen erfüllen. Bei den vier Standortgebieten Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden und Wellenberg stellte sie aber eindeutige Nachteile gegenüber den beiden anderen Standortgebieten Jura Ost und Zürich Nordost fest. Sie schlug deshalb diese beiden Standorte zur vertieften Untersuchung in Etappe 3 vor, und zwar sowohl für ein SMA-, für ein HAA- als auch für ein Kombilager.

Im Rahmen der sicherheitstechnischen Überprüfung dieses Vorschlags stellte das ENSI fest, dass es von der Nagra insbesondere zum Indikator «Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit» zusätzliche technisch-wissenschaftliche Unterlagen benötigt. Diese Zusatzdokumentation, welche hauptsächlich für die Beurteilung des Gebiets Nördlich Lägern relevant war, reichte die Nagra am 25. Juli 2016 beim BFE ein.

Relevante Unterlagen (in der Vernehmlassung aufgelegt):

 Nagra (Dezember 2014): Technischer Bericht NTB 14-01 «Sicherheitstechnischer Vergleich

und Vorschlag der in Etappe 3 weiter zu untersuchenden geologischen Standortgebiete»

(Textband und Anhang)

 Nagra (Juli 2016): Arbeitsbericht NAB 16-41 «ENSI-Nachforderung zum Indikator ‹Tiefenlage

im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit› in SGT Etappe 2 Zusammenfassende Darstellung der Zusatzdokumentation (Hauptbericht)»

1.3.3 Behördliche Überprüfung

Sicherheitstechnische Überprüfung

Das ENSI hat den Vorschlag der Nagra bezüglich Sicherheit und technischer Machbarkeit geprüft. Dabei wurde es von der Expertengruppe Geologische Tiefenlager (EGT), dem Bundesamt für Landestopographie (swisstopo) und weiteren Expertinnen und Experten in spezifischen Fragen unterstützt. Durch den Bedarf an zusätzlicher Dokumentation (siehe 1.3.2) verlängerte sich die Über-