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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten
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Vorschläge möglicher Standortareale für eine Oberflächenanlage (ein bis vier Vorschläge pro Region). Diese Vorschläge hatte die Nagra innerhalb der in Etappe 1 festgelegten Planungsperimeter anhand von technischen und raumplanerischen Kriterien erarbeitet.
Die Vorschläge der Nagra wurden von gewissen Kantonen und Regionalkonferenzen als zu wenig nachvollziehbar kritisiert. Beispielsweise wurde gefordert, dass Waldflächen als potenzielle Standorte für Oberflächenanlagen nicht ausgeschlossen, dafür aber Gewässerschutzbereiche Au stärker gewichtet werden. Die Nagra hat darauf die verwendeten Daten zu Raumplanung und Umweltschutz in einem Arbeitsbericht dokumentiert. Auf der Basis dieser Daten haben die Standortregionen, Kantone und die Nagra unter der Leitung des BFE sogenannte Potenzialräume festgelegt, welche die von den Standortkantonen vorgenommene Gewichtung der Kriterien berücksichtigten. Innerhalb dieser Potenzialräume hat die Nagra vierzehn neue Standortareale vorgeschlagen. Zusätzlich beantragten mehrere Kantone und Regionen, Varianten zu bestehenden Vorschlägen auszuarbeiten, sodass pro Region bis zu zehn Vorschläge für Standortareale vorlagen.
Durch diese zusätzlichen Arbeiten musste der Zeitplan von Etappe 2 angepasst werden. Es nahm rund zwei Jahre in Anspruch, bis alle Regionalkonferenzen zu den möglichen Standortarealen Stellung genommen hatten. Basierend auf diesen Stellungnahmen bezeichnete die Nagra in so genannten Planungsstudien insgesamt sieben Areale für eine Oberflächenanlage – zwei Areale in der Region Nördlich Lägern, je eines in den übrigen Regionen.
Im Rahmen der Diskussionen über die Platzierung der Oberflächenanlagen äusserten die Regionalkonferenzen und die Kantone das Bedürfnis nach zusätzlichen Informationen darüber, wie der Schutz von Mensch und Umwelt bei einer solchen Anlage sichergestellt werden kann. Im Auftrag des BFE legte die Nagra im August 2013 den Bericht NTB 13-01 mit standortunabhängigen Betrachtungen und Grundlagen zur nuklearen Sicherheit, zu Störfällen und zum Schutz des Grundwassers vor. Der Bericht wurde von den zuständigen Behörden des Bundes (ENSI und BAFU) überprüft und als plausibel eingestuft. Sie stellten fest, dass eine Oberflächenanlage im Gewässerschutzbereich Au keine besondere Gefährdung für das Grundwasser darstellt und damit grundsätzlich bewilligungsfähig ist.
Mit der Festlegung der Standortareale für eine Oberflächenanlage haben die in Etappe 1 festgelegten Planungsperimeter ihre Aufgabe erfüllt. Für die Areale der Nebenzugangsanlagen werden sie nicht mehr benötigt, weil deren Platzierung mit Rücksicht auf bauliche und betriebliche Abhängigkeiten zum Lagerbereich und der Oberflächenanlage bestimmt wird. Die Planungsperimeter werden deshalb aufgehoben.
Grundlagenstudien zu möglichen Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt
Geologische Tiefenlager können wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Auswirkungen auf eine Standortregion haben. Diese sollen möglichst früh und objektiv identifiziert werden, um negativen Entwicklungen entgegenzuwirken, aber auch um Chancen für positive Entwicklungen nutzen zu können. Mit diesem Ziel wurde in Etappe 2 in allen sechs potenziellen Standortregionen eine sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) durchgeführt.
Wirkungen auf das Image einer Region wurden in der SÖW aus methodischen Gründen ausgeklammert. Aufgrund dessen gab der AdK eine ergänzende Studie zu den Themen gesellschaftlicher Zusammenhalt und Image in Auftrag. Diese «Gesellschaftsstudie» beinhaltet eine qualitative Analyse von Betroffenheitsdynamiken und eine Bevölkerungsbefragung in den betroffenen Regionen. Erste Ergebnisse lagen im Herbst 2016 vor. Es ist vorgesehen, die Befragungen in den Regionen in Etappe 3 zu wiederholen.
Als Ergänzung zur SÖW konnten die Regionalkonferenzen in Etappe 2 «Zusatzfragen» stellen. Diese Möglichkeit wurde wahrgenommen – es wurden fast 100 Fragen eingereicht. Diese sind vom