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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten
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prüfung um knapp ein Jahr auf insgesamt rund zwei Jahre. Am 14. Dezember 2016 veröffentlichte das ENSI seine Schlussfolgerungen. Im Unterschied zur Nagra beurteilt es die Zurückstellung des Standortgebiets Nördlich Lägern als nicht ausreichend begründet. Deshalb ist gemäss ENSI dieses Standortgebiet zusätzlich für die weitere Untersuchung in Etappe 3 vorzusehen.
In seinem am 18. April 2017 veröffentlichten Gutachten stellte das ENSI fest, dass die SMA-Standortgebiete Südranden, Jura-Südfuss und Wellenberg von der Nagra zurecht als eindeutig weniger geeignet eingestuft und damit zur Zurückstellung vorgeschlagen wurden. Das ENSI stimmte auch den Standortvorschlägen der Nagra für SMA- und HAA-Lager Zürich Nordost und Jura Ost zu. Abweichend zur Nagra beurteilte das ENSI den Vorschlag zur Zurückstellung des Standortgebiets Nördlich Lägern als nicht belastbar. Aus Sicht des ENSI sind die drei geologischen Standortgebiete Zürich Nordost, Jura Ost und Nördlich Lägern jeweils für ein SMA-Lager und ein HAA-Lager in Etappe 3 vertieft weiter zu untersuchen.
Relevante Unterlagen (in der Vernehmlassung aufgelegt):
ENSI (April 2017): «Sicherheitstechnisches Gutachten zum Vorschlag der in Etappe 3 SGT wei-
ter zu untersuchenden geologischen Standortgebiete»
Gemäss Vorgabe im Konzeptteil SGT hat anschliessend die KNS zum sicherheitstechnischen Gutachten des ENSI Stellung genommen. In ihrer Stellungnahme vom 26. Juni 2017 stellte die KNS fest, die Vorgaben des Sachplans seien eingehalten und die Prüfung des Nagra-Vorschlags durch das ENSI sei detailliert ausgeführt und nachvollziehbar dokumentiert. Insgesamt stimmt die KNS mit dem ENSI überein, die SMA-Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg zurückzustellen sowie das Standortgebiet Nördlich Lägern für beide Lagertypen nicht zurückzustellen. Die KNS begrüsst die Fokussierung auf das Wirtgestein Opalinuston auch für die SMA-Lager.
Die KNS empfiehlt, die drei geologischen Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost jeweils für ein HAA- und ein SMA-Lager in Etappe 3 SGT weiter zu untersuchen. Daraus verspricht sie sich eine verbesserte standortspezifische und belastbarere Datengrundlage. Falls sich die aus Sicht der Nagra bestehenden Nachteile im Standortgebiet Nördlich Lägern bestätigen, sollen dort die Untersuchungen bereits in einer frühen Phase der Etappe 3 eingestellt werden.
Relevante Unterlagen (in der Vernehmlassung aufgelegt):
KNS (Juni 2017): «Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2 – Stellungnahme zum sicher-
heitstechnischen Gutachten des ENSI zum Vorschlag geologischer Standortgebiete»
Raumplanerische Beurteilung
Die Einengung auf mindestens zwei Standorte pro Lagertyp hatte ausschliesslich aufgrund von sicherheitstechnischen Kriterien zu erfolgen. Raumplanerische Gründe durften keinen Einfluss haben und kommen in der Dokumentation der Nagra auch nicht zum Tragen, wie das ARE in seiner Beurteilung feststellt.
Das ARE hat weiter überprüft, ob raumplanerische Überlegungen im Evaluationsprozess, der zu den sieben vorgeschlagenen Standortarealen für Oberflächenanlagen geführt hat, ausreichend berücksichtigt worden sind, und bejaht diese Frage. Alle vorgeschlagenen Standortareale für Oberflächenanlagen sind aus Sicht des ARE grundsätzlich mit den geltenden Plänen und Vorschriften des Bundes über die Nutzung des Bodens vereinbar. Zu den kantonalen Planungen liegen keine ausgeprägten Konflikte vor, welche zwingend eine Anpassung eines kantonalen Richtplans erfordern würden. Im Bereich der verkehrstechnischen Erschliessung besteht jeweils Koordinationsbedarf, welcher in Etappe 3 für die weiter zu vertiefenden Standortoptionen anzugehen ist. Die Standortareale JO-3+ (Jura Ost), NL-2 und NL-6 (Nördlich Lägern) sowie ZNO-6b (Zürich Nordost) sind das Resultat einer vertieften regionsspezifischen Diskussion und stellen aus Sicht des ARE