Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Zusammenfassung

Sachplan geologische Tiefenlager

Der Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) ist ein Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes. Nach Artikel 5 der Kernenergieverordnung legt der Bund in diesem Sachplan die Ziele und Vorgaben für die Lagerung der radioaktiven Abfälle in geologischen Tiefenlagern (gTL) für die Behörden verbindlich fest.

Der Sachplan besteht aus zwei Phasen, einem Konzept und dessen Umsetzung. Der Bundesrat verabschiedete den Konzeptteil am 2. April 2008 und legte damit das Verfahren und die Kriterien für die Standortsuche fest. Diese erfolgt in drei Etappen und soll zu einem Lagerstandort für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) sowie zu einem Lagerstandort für hochaktive Abfälle (HAA) oder zu einem Kombilager für beide Abfallkategorien führen.

Etappe 1 wurde am 30. November 2011 durch die Aufnahme der sechs geologischen Standortgebiete Jura Ost (JO), Jura-Südfuss (JS), Nördlich Lägern (NL), Südranden (SR), Wellenberg (WLB) und Zürich Nordost (ZNO) als Vororientierungen in den SGT durch den Bundesrat abgeschlossen.

Ziel von Etappe 2 war die Einengung auf mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp (SMA bzw. HAA) sowie die Festlegung von Standortarealen für die Oberflächenanlagen (OFA). Dazu wurden die sechs Standortgebiete aus Etappe 1 durch die Nagra vertieft untersucht und miteinander verglichen. Zudem wurde eine sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) durchgeführt, um die Auswirkungen eines gTL auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt der Standortregionen zu erfassen. Die Regionalkonferenzen (RK) nahmen ihre Arbeit auf. Sie haben die Aufgabe, die Interessen und Bedürfnisse der Standortregion in das Verfahren einzubringen. Eine wichtige Tätigkeit der RK in Etappe 2 war es, sich mit der Platzierung der Standortareale für die OFA zu befassen und dazu eine Stellungnahme abzugeben.

Basierend auf den Resultaten ihrer Untersuchungen und der Zusammenarbeit mit den RK reichte die Nationale Genossenschaft für die Entsorgung radioaktiver Abfälle (Nagra) ihre Standortvorschläge beim Bundesamt für Energie BFE ein, welches diese am 30. Januar 2015 veröffentlichte. Anschliessend wurden sie durch die Bundesbehörden überprüft. Der Ausschuss der Kantone (AdK) und die RK nahmen zum Einengungsvorschlag der Nagra Stellung.

Die Resultate von Etappe 2 wurden im Entwurf des Ergebnisberichts zu Etappe 2 als Zwischenergebnisse festgelegt: Namentlich sollen in Etappe 3 die geologischen Standortgebiete JO, NL und ZNO vertieft untersucht werden, und zwar sowohl für ein SMA- als auch für ein HAA-Lager. Ausserdem werden in diesen Standortgebieten die Standortareale für die OFA JO-3+ (Gemeinde Villigen), NL-2 und NL-6 (Gemeinden Weiach bzw. Stadel) sowie ZNO-6b (Gemeinden Marthalen und Rheinau) festgelegt.

Zum Ergebnis von Etappe 2 wurde vom 23. November 2017 bis am 9. März 2018 eine Vernehmlassung durchgeführt. Sämtliche Berichte, Gutachten und Stellungnahmen sowie weitere Dokumente wurden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Ergebnisse der Vernehmlassung zu Etappe 2

Es gingen 1555 Stellungnahmen ein, wovon 1120 aus Deutschland. Bei gut 1000 Stellungnahmen handelte es sich um Mustervorlagen, die von Einzelpersonen eingereicht wurden.

Die Stellungnehmenden äusserten sich nicht nur zu den Ergebnissen von Etappe 2, sondern auch zu politischen und gesellschaftlichen Grundsatzfragen, zu technisch-konzeptionellen Aspekten der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zu weiteren Themen des Auswahlverfahrens. Der Detaillierungsgrad der Eingaben war heterogen. Die Ansichten zu einzelnen Punkten lagen teilweise weit auseinander bzw. waren entgegengesetzt.