Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Stellungnehmende die Grösse der Standortregionen als angemessen bzw. diese seien eher zu weiträumig definiert und sollen sich auf die Infrastrukturgemeinden fokussieren, welche in einem viel höheren Ausmass von einem gTL betroffen seien. Es wird betont, dass den Infrastrukturgemeinden genügend Gewicht gegeben werden muss. Die vorgesehenen Anpassungen der RK (organisatorisch sowie bezüglich ihrer Zusammensetzung) im Hinblick auf Etappe 3 werden mehrheitlich begrüsst.

Viele Stellungnehmende heissen gut, dass anstatt einer umfassenden regionalen Entwicklungsstrategie neu einzelne Massnamen erarbeitet werden sollen, die zur gewünschten Entwicklung der Standortregion beitragen. Andere Stellungnehmende, insbesondere aus Deutschland, würden die Erarbeitung einer regionalen Entwicklungsstrategie hingegen bereits zum jetzigen Zeitpunkt bevorzugen.

Zahlreiche Stellungnehmende äussern sich zu den Abgeltungen, zu deren Höhe, der Aufteilung sowie ihrer Verwendung und deren späteren Bewirtschaftung. Die Abgeltungen werden als wichtiger Bestandteil des Verfahrens betrachtet. Es wird die Erwartung geäussert, dass die Verhandlungen über Abgeltungen und allfällige Kompensationsmassnahmen fair, transparent und nachvollziehbar ablaufen. Vielfach wird die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage gefordert. Deutschland verlangt neben dem Sitz in der Gemeindedelegation einen zusätzlichen Sitz in der Verhandlungsdelegation der Standortkantone.

Überarbeitung des Ergebnisberichts und des Konzepts regionale Partizipation

Aufgrund der Auswertung der Vernehmlassung wurden der Ergebnisbericht zu Etappe 2 und das «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3» überarbeitet. Im Standortgebiet NL wird auf die vorgesehene Auswahl eines einzigen Standortareals für die OFA verzichtet. Es werden demzufolge beide Standortareale, NL-2 und NL-6, als Zwischenergebnis festgelegt. Bei den Grundsätzen zur Platzierung und Ausgestaltung der Oberflächeninfrastrukturen (OFI) wird im Ergebnisbericht ergänzt, dass die Verteilung der Bau- und Betriebsaktivitäten zwischen den einzelnen Standortarealen so optimiert werden soll, dass die Ziele der Raumplanung und des Umweltschutzes bestmöglich erreicht werden. Besondere Beachtung soll dabei den Anliegen des Gewässerschutzes zukommen.

Im «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3» wird neu festgehalten, dass die RK als Vereine weitergeführt werden. Die Zahl der Sitze in der RK ZNO wird um vier erhöht, so dass Deutschland und der Kanton Schaffhausen je zwei zusätzliche Mitglieder stellen können.

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

Das Verfahren und die Kriterien für die Auswahl der Standorte für geologische Tiefenlager wurden vom Bundesrat am 2. April 2008 im Konzeptteil zum Sachplan geologische Tiefenlager festgelegt. Das Verfahren verläuft in drei Etappen, wobei jede Etappe mit einem Bundesratsentscheid abgeschlossen wird. In Etappe 1 schied die Nationale Genossenschaft für die Entsorgung radioaktiver Abfälle (Nagra) Ausgehend von einer «weissen Landkarte» der Schweiz geologische Standortgebiete aus, beurteilte diese auf ihre sicherheitstechnische Eignung und schlug sechs Standortgebiete (Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost) als geeignet und somit als Resultat der Etappe 1 zur weiteren Untersuchung in der folgenden Etappe vor. Der Antrag zum Abschluss der Etappe 1 wurde vom Bundesrat am 30. November 2011 gutgeheissen. Die Etappe 2 hatte eine Einengung auf mindestens zwei Standorte pro Lagertyp (SMA, HAA) zum Ziel. Die Etappe 3 bezweckt die verbliebenen Standorte vertieft zu untersuchen und miteinander zu vergleichen. Für jene Standorte, die aus diesem Vergleich hervorgehen, wird die Nagra Rahmenbewilligungsgesuche (RGB) für Tiefenlager einreichen.