Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht
Sachplan geologische Tiefenlager
2 Durchführung und Ablauf der Vernehmlassung
2.1 Ablauf, Adressatinnen und Adressaten der Vernehmlassung
Am 22. November 2017 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum «Entwurf des Ergebnisberichts zu Etappe 2: Festlegungen und Objektblätter». Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 9. März 2018. Durch die Vernehmlassung erhielten Kantone, politische Parteien, Verbände und Organisationen sowie Interessierte die Möglichkeit, Stellung zu den in Etappe 2 erarbeiteten Ergebnissen zu beziehen. Die Liste der Vernehmlassungsadressaten wurde entsprechend Artikel 4 Absatz 3 VlG erstellt. Sie umfasste 301 Adressatinnen und Adressaten, die direkt angeschrieben wurden. Die in der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen werden im vorliegenden Bericht zusammengefasst und gewürdigt. In Kenntnis des Ergebnisses der Vernehmlassung wird der Bundesrat über den Ergebnisbericht mit den Objektblättern befinden. Mit diesem Entscheid wird die Etappe 2 des SGT abgeschlossen und festgelegt, welche Standorte in Etappe 3 weiter untersucht werden.
Die Auswertung der Stellungnahmen erfolgte durch das BFE, unter fachlichem Beizug von ARE, BAFU und ENSI. Die Stellungnehmenden äusserten sich neben Aspekten des Auswahlverfahrens und zu den Ergebnissen der Etappe 2 auch zu politischen und gesellschaftlichen (Grundsatz-)Fragen. Letztere wurden jedoch bereits im Rahmen der Anhörung zum Konzeptteil SGT sowie zu Etappe 1 umfassend dargestellt und gewürdigt. Da die dort aufgeführten Würdigungen nach wie vor Gültigkeit haben, wird auf diesen Bericht verwiesen und hier nicht vertieft auf diese Aspekte eingegangen. Eine Zusammenstellung der nicht in die Auswertung zu Etappe 2 eingeflossen Themen findet sich im Kapitel 3.8.
Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen sind zusammen den weiteren Unterlagen der Vernehmlassung auf der Webseite der BK öffentlich zugänglich: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > UVEK.
2.2 Überblick über die eingereichten Stellungnahmen
Explizit auf eine Stellungnahme verzichtet haben die Kantone Freiburg, Glarus Schwyz und Zug, die Schweizerische Konferenz der Finanzkontrollen (KFIKO), der Schweizerischer Arbeitgeberverband, der Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverband SIA, Swissmem, USPI Suisse und die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG).
Die RK haben gemäss ihrer Aufgabe im Sachplanverfahren ihre Stellungnahmen zur Etappe 2 bereits im Vorfeld der Vernehmlassung abgegeben. Als Dienstleistung zuhanden ihrer Gemeinden haben sie eine Vorlage des Fragebogens erstellt und diesen zur Verfügung gestellt.
Der Kanton Nidwalden hat gemäss seiner Gesetzgebung zu seiner Stellungnahme eine Volksabstimmung durchgeführt. Die Vorlage des Regierungsrates umfasste seine Stellungnahme zur Etappe 2, welche auch die Forderung nach der Entlassung des Standortgebietes WLB aus dem Sachplan enthält. Die Stellungnahme wurde am 10. Juni 2018 mit 89 % der abgegebenen Stimmen gutgeheissen. Der Kanton Jura hat am 4. März 2018 ebenfalls eine Konsultativabstimmung durchgeführt; mit zwei konkreten Fragen: Rückstellung des Standortgebiets JS (73 % Ja-Anteil) bzw. Weiteruntersuchung von JO (46 % Ja-Anteil). Der Kanton Waadt stützt sich auf das Resultat seiner Volksabstimmung zur Etappe 1 vom 15. Mai 2011 und verzichtete auf eine erneute Befragung der Stimmbevölkerung.