Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Zwar werden in Etappe 2 noch keine Standortentscheide für Tiefenlager gefällt. Künftige Standortentscheide werden jedoch langfristige Folgen haben. Deshalb ist schon die Suche von Standorten für gTL eine nationale Aufgabe. Eine Lösung muss zudem gesamtschweizerisch mitgetragen werden. Obwohl bei Konzepten und Sachplänen i. d. R. Anhörungen nach Artikel 19 RPV1 durchgeführt werden, wurde aus diesen Gründen bereits für Etappe 2 die Durchführung einer Vernehmlassung als sachgerecht erachtet.

Aus den genannten Gründen und gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d VIG2 wurde zu den Ergebnissen der Etappe 2 vom 22. November 2017 bis zum 9. März 2018 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Dieses bot allen Interessierten Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Alle relevanten Berichte, Gutachten und Stellungnahmen wurden elektronisch zur Verfügung gestellt und in einem Erläuterungsbericht zusammengefasst.3 Somit war es den Vernehmlassungsteilnehmenden möglich, die Einengung der geologischen Standortgebiete und die Festlegung der Standortareale für die Oberflächenanlage nachzuvollziehen. Zusätzlich bot ein Fragekatalog Hilfestellung.

Der vorliegende Bericht fasst die Stellungnahmen zusammen, würdigt die in Bezug auf die vernehmlassten Dokumente eingebrachten Anliegen und zeigt die Änderungen darin auf. Er baut inhaltlich auf dem Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 14 auf. In diesem Bericht sind insbesondere zu den politisch-gesellschaftlichen Grundsatzfragen umfangreiche Würdigungen enthalten, welche weiterhin Gültigkeit haben.

1.2 Projektorganisation und Zusammenarbeit

Die Federführung im Standortauswahlverfahren obliegt dem Bundesamt für Energie BFE. In den Sachgebieten Raumplanung und Umweltschutz wird das BFE vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt. Wesentliche Aufgabe der Entsorgungspflichtigen

– vertreten durch die Nagra – ist es, in Etappe 2 die in Etappe 1 vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete auf mindestens zwei pro Lagertyp einzuengen und diese Vorschläge zuhanden der Behörden zu begründen. Die Sicherheitsbehörden und -kommissionen prüfen und beurteilen diese Vorschläge. Insbesondere sind dies das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und dessen Expertengruppe geologische Tiefenlagerung (EGT) sowie die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS). Eine wichtige Rolle im Auswahlverfahren kommt den Standortkantonen zu. Diese arbeiten mit dem Bund zusammen, unterstützen ihn bei der Durchführung des Verfahrens und koordinieren die Zusammenarbeit mit den Gemeinden.

Vor der formellen Vernehmlassung fand eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den betroffenen Kantonen sowie den Standortregionen statt. Da die vorgeschlagenen Standortgebiete direkt an Deutschland angrenzen, wurde Deutschland ebenfalls in diese Zusammenarbeit einbezogen.

In Etappe 1 baute das BFE zusammen mit den Gemeinden der Standortregionen die regionale Partizipation in allen sechs Standortregionen auf und Regionalkonferenzen (RK) – bzw. die Plattform Wellenberg – wurden gegründet. In Etappe 2 erfüllten die RK die vom BFE vorgegebenen Aufgaben.

Sämtliche im vorliegenden Text verwendeten Abkürzungen werden im Abkürzungsverzeichnis (Anhang III) bzw., falls es sich um Abkürzungen für Stellungnehmende handelt, in der Liste der Stellungnehmenden (Anhang I) erläutert.

1 Raumplanungsverordnung RPV vom 28. Juni 2000 (SR 700.1).

2 Vernehmlassungsgesetz VlG vom 18. März 2006 (SR 172.061).

3 Siehe www.bfe.admin.ch > Versorgung > Kernenergie > Radioaktive Abfälle > Vernehmlassung zur Etappe 2.

4 «Sachplan geologische Tiefenlager - Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1» vom 30.11.2011.