Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/87: Änderung der Strafprozessordnung (Umsetzung der Motion 14.3383, Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, Anpassung der Strafprozessordnung) · 67 Seiten

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1.2 Die Ermittlung der Praxistauglichkeit der StPO

Die Motion verlangt keine wissenschaftliche Evaluation der geltenden Regelungen, sondern die Prüfung, inwieweit sich die StPO in der Praxis bewährt. Zur Klärung dieser Frage hat das Bundesamt für Justiz (BJ) eine Arbeitsgruppe mit rund 30 Personen gebildet.2 Neben Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis (Polizei, Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft, Gerichte aller Instanzen, Zwangsmassnahmengerichte, Vollzug und Jugendanwaltschaft) waren auch Personen aus der Wissenschaft Mitglieder der Arbeitsgruppe. Die Mitglieder wurden aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in die Arbeitsgruppe eingeladen, und nicht aufgrund der Tatsache, dass sie (auch) einer fachlichen oder politischen Organisation oder einer bestimmten Institution angehören.

Das BJ wollte im Rahmen einer Diskussion mit der Arbeitsgruppe in erster Linie Erkenntnisse darüber erlangen, welche Regelungen der StPO in der Praxis Schwierigkeiten bereiten oder als untauglich oder nicht sinnvoll erachtet werden. Anlässlich von vier ganztägigen Sitzungen der Arbeitsgruppe liess sich diese Frage klären. Darüber hinaus boten die Sitzungen auch Gelegenheit, in der Arbeitsgruppe mögliche Lösungen für festgestellte Unzulänglichkeiten zu besprechen und zu skizzieren.

In einem Bereich erfolgte hingegen eine wissenschaftliche Evaluation. Die vom BJ in Auftrag gegebene Evaluation des Opferhilfegesetzes vom 23. März 20073 (OHG) untersucht in einem Modul, inwieweit sich die Einführung der StPO auf die Situation der Opfer auswirkt. Im Rahmen dieser Evaluation wurden verschiedene Gruppen Interessierter (Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgerichte, Opferberatungsstellen, Opferanwältinnen und -anwälte, Strafverteidigerinnen und -verteidiger) schriftlich und in Interviews befragt. Der Schlussbericht der Universität Bern, Institut für Strafrecht und Kriminologie (ISK)4, enthält sechs Empfehlungen zu Gesetzesänderungen, durch welche die Position von Opfern in Strafverfahren verbessert werden könnte. Der Bundesrat hat am 23. November 2016 entsprechende Aufträge erteilt.5

2Beeler Ruedi, Präsident des Zwangsmassnahmengerichts des Kt. SZ; Cottier Eric, Gene-

ralstaatsanwalt des Kt. VD; Fingerhuth Thomas, Rechtsanwalt, Zürich; Forster Marc,

wissenschaftlicher Berater am Bundesgericht, Professor Universität St. Gallen; Gafner Julien, Rechtsanwalt Lausanne; Garré Roy, Bundesstrafrichter, Bellinzona; Gless Sabine, Professorin Universität Basel; Godenzi Gunhild, Rechtsanwältin, Privatdozentin Universität Zürich; Guidon Patrick, Kantonsrichter, St. Gallen; Gut Beat, Oberrichter, Zürich; Hansjakob Thomas, Erster Staatsanwalt des Kt. SG; Jeanneret Yvan, Rechtsanwalt, Genf und Professor Universitäten Genf und Neuenburg; Jeker Konrad, Rechtsanwalt, Solothurn; Keel Joe, Leiter des Amtes für Justizvollzug des Kt. SG; Kerner Roland, Staatsanwalt, Bern; Maeder Walter, Staatsanwalt des Bundes, Bundesanwaltschaft; Mazzuchelli Goran, Rechtsanwalt, Lugano und Lehrbeauftragter Universität Como; Medici Reto, Jugendrichter Kt. TI; Melliger Hans, Leitender Staatsanwalt, Jugendanwaltschaft Kt. AG; Meuli Peter, Präsident Zwangsmassnahmengericht Luzern; Montanari Ruedi, stv. Bundesanwalt, Bundesanwaltschaft; Moreillon Laurent, Rechtsanwalt, Lausanne und Professor Universität Lausanne; Oberholzer Niklaus, Bundesrichter, Lausanne; Perler Thomas, Staatsanwalt, Bern; Perugini Antonio, stv. Generalstaatsanwalt Kt. TI; Rohner Christoph, Chef Abteilung Recht und Datenschutz, fedpol; Ruckstuhl Niklaus, Rechtsanwalt, Allschwil und Professor Universität Basel; Schaer Christine, Gerichtspräsidentin Regionalgericht Bern-Mittelland; Schläppi Sarah, Rechtsanwältin, Bern; Sträuli Bernhard, Professor Universität Genf; Thormann Olivier, Leitender Staatsanwalt, Bundesanwaltschaft;

Zuber Thomas, Kommandant Kantonspolizei Solothurn.

3 SR 312.5

4 Schlussbericht 2015.

5 Medienmitteilung 2016.