Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/89: Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe · 42 Seiten

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b. Verbot der Herstellung und des Besitzes von HME

c. Möglichkeit der Meldung verdächtiger Ereignisse,

d. Datenschutzvorschriften mit Bezug auf Bst. a und c.

Auf die Endverbraucher und die Wirtschaftsakteure soll sich die Gesetzesvorlage nur geringfügig auswirken, insbesondere auf Ebene der Kosten und der Personalschulung.

Die Erwerbsbeschränkungen müssen verhältnismässig sein, daher gilt: Je geringer die Konzentration eines Wirkstoffs in einem Produkt ist, umso einfacher zugänglich soll es sein. Von einem Produkt mit geringerer Konzentration ist zur Herstellung eines explosionsfähigen Stoffes eine entsprechend grössere Menge erforderlich. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Ankauf als verdächtig auffällt. Die vorgeschlagenen Konzentrationsgrenzwerte entsprechen jenen der EU. Dadurch ist sichergestellt, dass keine neuen technischen Handelshemmnisse entstehen. Die Grenzwerte wurden vom „Standing Committee on Precursors“ (SCP) – einem Sachverständigenausschuss für Ausgangsstoffe der EU, an dem auch die Schweiz beteiligt ist – erarbeitet.

Das Meldesystem für verdächtige Ereignisse verfolgt den Zweck, die Prävention, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten durch die Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen. Das Meldesystem soll den Polizeibehörden einen effektiven Vorteil und Nutzen bieten und ihnen helfen, strafbare Handlungen im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Verwendung von Vorläuferstoffen zu vereiteln.

Die Gesetzesvorlage enthält zudem Vorschriften zur Organisation und zu den Aufgaben der Vollzugs- und Kontrollbehörden, strafrechtliche Sanktionen sowie Schlussbestimmungen. Die Einzelheiten werden in einer Verordnung geregelt.