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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten

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Vernehmlassung

10 Verordnung über die Unterstützung der Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte (Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung, LAfV)

10.1 Ausgangslage

1999 trat die damalige Verordnung über die Unterstützung der Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte in Kraft. Sie war Teil einer umfassenden Reformetappe der Agrarpolitik, in welcher parastaatliche Organisationen im Bereich der Märkte (z.B. Butyra, Schweizerische Käseunion) abgeschafft wurden. Der Staat zog sich damit aus der Vermarktung von Agrarprodukten zurück und überliess diese Aufgabe fortan den betroffenen Marktakteuren und Branchen. Im Gegenzug wurde mit der Absatzförderung ein neues, marktgerechtes, subsidiäres und WTO-kompatibles Instrument geschaffen.

2006 erfolgte, aufgrund der ersten Erfahrungen mit dem Instrument, und auch aufgrund der Ergebnisse einer Zwischenevaluation im Bereich der Förderung von Regionalprodukten, eine Totalrevision der Verordnung. Nach knapp 10 Jahren mit der totalrevidierten Verordnung erfolgte 2015 erstmals eine umfassende Evaluation der Absatzförderung. Die Evaluation verfolgte zwei Ziele: Erstes Ziel der Evaluation war die Überprüfung der Zweckmässigkeit der Absatzförderung im Hinblick auf ihre finalen Zielsetzungen (summative Evaluation). Dabei galt es, die Frage zu beantworten, ob die Absatzförderung in ihrer heutigen Ausgestaltung grundsätzlich geeignet ist, um die im Gesetz formulierten Ziele zu erreichen. Zweites Ziel der Evaluation war die Untersuchung der Konzeption, der Leistungen und der Wirksamkeit der Absatzförderung und die Identifikation von Optimierungsmöglichkeiten (formative Evaluation).

Die Evaluation hat gezeigt, dass sich die Ziele der Absatzförderung kohärent aus den Verfassungszielen und den Zielsetzungen im Landwirtschaftsgesetz ableiten lassen und die Absatzförderung einen substantiellen Beitrag leistet, damit die Landwirtschaft einen möglichst hohen Markterlös aus dem Verkauf der Produkte erzielen kann. Die Absatzförderung zeichnet sich durch eine hohe Marktkonformität und Wettbewerbsneutralität aus und stützt sich auf empirische Daten und Erkenntnisse ab. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Branchen wird positiv gewürdigt und auch die bisher unterstützten Kommunikationsvorhaben werden aus Marketing-Sicht als insgesamt gut beurteilt. Ein wichtiger Vorteil des Instruments der Absatzförderung ist, dass damit Multiplikatoreffekte generiert werden können. Ein in die Absatzförderung investierter Franken kann die Markterlöse der Schweizer Landwirtschaft um ein Mehrfaches erhöhen.

Optimierungspotenzial identifiziert die Evaluation in der strategischen Steuerung der Absatzförderung. Konzeption, Zielsetzungen und Umsetzungsstrukturen sollen in einem strategischen Dokument festgehalten und übergeordnete strategische Zielsetzungen sowie Indikatoren zur Zielüberprüfung definiert werden. Eine stärkere Konzentration der Mittel, sowohl auf Ebene der Absatzförderung als Ganzes wie auch im Rahmen der einzelnen Vorhaben, birgt zusätzliches Potenzial zur Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit. Die Evaluation zeigt auch auf, dass die Vorselektion der Projekte sowie die Mittelverteilung mittels Portfolio-Analyse den Wettbewerb um die Mittel hemmen und tendenziell strukturerhaltend wirken. Es besteht ein trade-off zwischen der Bündelung der Kräfte und dem Wettbewerb um die Mittel. Mit der Revision werden Anreize für einen konzentrierten effizienten Mitteleinsatz gesetzt und zugleich wettbewerbliche Elemente gestärkt.

Aus den Resultaten und Empfehlungen der Evaluation ergeben sich folgende primäre Handlungsachsen:

- Stärkung der strategischen Steuerung durch die Verankerung einer Gesamtstrategie für die Absatzförderung, welche die strategischen Zielsetzungen sowie daraus abgeleitet die Grundzüge der Mittelzuteilung enthält.

- Stärkere Orientierung des Mittelzuteilungssystems an Leistung und Wettbewerb.