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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten
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Tiere Minimale Auslauffläche, m2/Tier1
behornt nicht behornt
1Mindestens 50 Prozent der minimalen Auslauffläche müssen ungedeckt sein.
2in den letzten beiden Monaten vor dem voraussichtlichen Abkalbetermin
2.7 Den Tieren der Pferdegattung muss mindestens folgende Auslauffläche zur
Verfügung stehen:
Die Auslaufläche ist für die Tiere … Widerristhöhe des Tieres
< 120 120–134 134–148 148–162 162–175 > 175 cm cm cm cm cm cm
– dauernd zugänglich:
mindestens … m2/Tier1,2 12 14 16 20 2424
– nicht dauernd zugänglich:
mindestens … m2/Tier1,2 18 21 24 30 3636
1Mindestens 50 % der minimalen Auslauffläche muss ungedeckt sein.
2Befinden sich mehrere Tiere auf einer Auslauffläche, entspricht die Mindestfläche der Summe der Mindestflächen für die einzelnen Tiere. Umfasst eine Gruppe mindestens fünf Tiere, so kann die Fläche um maximal 20 % reduziert werden.
2.8 Die Auslauffläche für die Tiere der Ziegengattung entspricht den Anforderun-
gen an die Buchtenfläche gemäss Anhang 1 Tabelle 5 Ziffern 331 und 332 der TschV12. Die Auslauffläche muss zu mindestens 25 Prozent ungedeckt sein.
2.9 Die Auslauffläche für Tiere der Schafgattung entspricht den Anforderungen
an die Buchtenfläche gemäss Anhang 1 Tabelle 4 Ziffer 22 der TschV. Die Auslauffläche muss zu mindestens 50 Prozent ungedeckt sein.
3 Tiere der Schweinegattung
3.1 Allen Tierkategorien der Schweinegattung ausser säugenden Zuchtsauen
muss jeden Tag ein mehrstündiger Auslauf gewährt werden. Abweichungen sind in den folgenden Situationen zulässig:
a. an den maximal fünf Tagen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, während deren die Sauen in einer Abferkelbucht gehalten werden;
b. an den maximal zehn Tagen während der Deckzeit, wenn die Sauen einzeln gehalten werden; für jede Tiergruppe ist am ersten und am letzten
12 SR 455.1