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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten

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2.5 Statt auf einer Weide kann den Tieren in folgenden Situationen Auslauf auf einer Auslauffläche gewährt werden:

a. während oder nach starkem Niederschlag;

b. im Frühjahr, solange die Vegetation standortbedingt noch keinen Weide-

gang erlaubt;

c. während der ersten zehn Tage der Galtzeit;

2.6 Den Tieren der Rindergattung und Wasserbüffeln muss mindestens folgende Auslauffläche zur Verfügung stehen:

a. den Tieren dauernd zugängliche Auslauffläche:

Tiere Minimale Davon minimale

Gesamtfläche1 ungedeckte Fläm2/Tier che, m2/Tier

Kühe, hochträchtige2 Erstkalbende und Zuchtstiere 10 2,5

Jungtiere über 400 kg 6,5 1,8

Jungtiere 300–400 kg 5,5 1,5

Jungtiere über 120 Tage alt, bis 300 kg 4,5 1,3

Jungtiere bis 120 Tage alt 3,51

1Die Gesamtfläche umfasst den Liege-, den Fress- und den Laufbereich

(inkl. den Tieren dauernd zugängliche befestigte Auslauffläche).

2in den letzten beiden Monaten vor dem voraussichtlichen Abkalbetermin

b. den Tieren nicht dauernd zugängliche Auslauffläche zu einem Laufstall:

Tiere Minimale Auslauffläche, m2/Tier1

behornt nicht behornt

Kühe, hochträchtige2 Erstkalbende, Zuchtstiere 8,4 5,6

Jungtiere über 400 kg 6,5 4,9

Jungtiere 300–400 kg 5,5 4,5

Jungtiere über 120 Tage alt, bis 300 kg 4,54

Jungtiere bis 120 Tage alt 3,5 3,5

1Mindestens 50 Prozent der minimalen Auslauffläche müssen ungedeckt sein.

2in den letzten beiden Monaten vor dem voraussichtlichen Abkalbetermin

c. Auslauffläche zu einem Anbindestall:

Tiere Minimale Auslauffläche, m2/Tier1 behornt nicht behornt Kühe, hochträchtige2 Erstkalbende, Zuchtstiere 128

Jungtiere über 400 kg 107

Jungtiere 300–400 kg 86

Jungtiere über 160 Tage alt, bis 300 kg 65