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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten

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d. Bei Hennen darf im Zusammenhang mit der Futterreduktion zur Einleitung der Mauser der Zugang zur Weide während höchstens 21 Tagen geschlossen bleiben.

e. Einschränkungen des Zugangs der Tiere zur Weide nach Buchstaben bd sind mit Angabe des Grundes («Niederschlag», «Wind», Aussentemperatur über Mittag, «Mauser») im Auslaufjournal zu dokumentieren.

4.3 Anforderungen an die Weide:

a. Für die Öffnungen zur Weide gelten die gleichen Masse wie für die Öffnungen zum AKB (Bst. A Ziff. 7.8).

b. Auf der Weide müssen den Tieren Zufluchtsmöglichkeiten, wie Bäume, Sträucher oder Unterstände, zur Verfügung stehen.

5 Hirsche

5.1 Die Tiere müssen ganzjährig auf der Weide gehalten werden.

5.2 Für mittelgrosse Hirsche muss für die ersten acht Tiere eine Weidefläche von

mindestens 2500 m² zur Verfügung stehen. Diese Fläche ist für jedes zusätzliche Tier um 240 m² zu vergrössern. Haben die Tiere dauernd Zugang zu befestigten Flächen, kann die Weidefläche entsprechend reduziert werden, höchstens jedoch um 500 m².

5.3 Für grosse Hirsche muss für die ersten sechs Tiere eine Weidefläche von min-

destens 4000 m² zur Verfügung stehen. Diese Fläche ist für jedes zusätzliche Tier um 320 m² zu vergrössern. Haben die Tiere dauernd Zugang zu befestigten Flächen, kann die Weidefläche entsprechend reduziert werden, höchstens jedoch um 800 m².

6 Bisons

6.1 Die Tiere müssen ganzjährig auf der Weide gehalten werden.

6.2 Für Bisons muss für die ersten fünf Tiere eine Weidefläche von mindestens

2500 m² zur Verfügung stehen. Diese Fläche ist für jedes zusätzliche Tier um 240 m² zu vergrössern. Haben die Tiere dauernd Zugang zu befestigten Flächen, kann die Weidefläche entsprechend reduziert werden, höchstens jedoch um 500 m².