Vorlage

Vernehmlassung 2018/14: Änderung der Eigenmittelverordnung (Gone-concern-Kapital, Beteiligungsabzug und weitere Anpassungen) · 5 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage

Art. 133 Sachüberschrift und Abs. 3 Bst. a

Rabatte für international tätige systemrelevante Banken

3 Die Herabsetzung darf nicht dazu führen, dass:

a. nach Berücksichtigung der Anrechnung von hartem Kernkapital oder Wandlungskapital nach Artikel 132 Absatz 4 die internationalen Standards unterschritten werden;

Gliederungstitel vor Art. 148i

5. Abschnitt: Übergangsbestimmung zur Änderung vom … 2018

Art. 148i

Von der FINMA vor Inkrafttreten der Änderung vom … im Einzelfall verfügte Übergangsregelungen zur Behandlung von Beteiligungen gehen den Bestimmungen von Artikel 32 Buchstabe j und des Anhangs 4 vor.

Art. 148j

Die Anforderung gemäss Artikel 132 Absatz 2 Buchstabe b beträgt:

a. im Jahr 2019: 0,21 Prozent bei der Leverage Ratio und 0,64% bei der RWA-Quote;

b. im Jahr 2020: 0,42% bei der Leverage Ratio und 1,28% bei der RWA-Quote;

c. im Jahr 2021: 0,63% bei der Leverage Ratio und 1,92% bei der RWA-Quote;

d. im Jahr 2022: 0,84% bei der Leverage Ratio und 2.56% bei der RWA-Quote;

e. im Jahr 2023: 1,05% bei der Leverage Ratio und 3,2% bei der RWA-Quote;

f. im Jahr 2024: 1,26% bei der Leverage Ratio und 3.84% bei der RWA-Quote;

g. im Jahr 2025: 1,5% bei der Leverage Ratio und 4,5% bei der RWA-Quote und zusätzlich je die Hälfte der Zuschläge für den Marktanateil und das Gesamtengagement.

II

Anhang 4 wird wie folgt geändert:

Klammer unter Anhangnummer

(Art. 32 Bst. j, Art 66 Abs. 3)