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Vernehmlassung 2018/14: Änderung der Eigenmittelverordnung (Gone-concern-Kapital, Beteiligungsabzug und weitere Anpassungen) · 5 Seiten

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Ziff. 1.6 und 1.7

Positionsklasse Beteiligungstitel sowie Anteile von kollektiven Kapitalanlagen Risikogewichte SA-BIZ 1.6 Im Rahmen der Einzelinstitutsberechnung: die Netto-Longpositionen in der Schweiz: 250%

der direkt oder indirekt gehaltenen Beteiligungen an im Finanzbereich

tätigen zu konsolidierenden Unternehmungen, die nach Artikel 52 im Ausland: 400% berechnet werden, mit Sitz:

1.7 Im Rahmen der Einzelinstitutsberechnung: die Netto-Longposition der in der Schweiz: 250%

direkt oder indirekt gehaltenen regulatorischen Kapitalinstrumente an

im Finanzbereich tätigen zu konsolidierenden Unternehmungen, die im Ausland: 400% nach Artikel 52 berechnet werden, mit Sitz:

III Die Bankenverordnung vom 30. April 20144 wird wie folgt geändert:

Art. 4 Abs. 1 Bst. c

1 Im Finanzbereich tätig ist, wer: c. eine wesentliche Gruppengesellschaft nach Artikel 3a ist.

IV Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

4 SR 952.02