Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/14: Änderung der Eigenmittelverordnung (Gone-concern-Kapital, Beteiligungsabzug und weitere Anpassungen) · 7 Seiten
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Ergebnisbericht über die Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung
1 Ausgangslage
Der zweite Evaluationsbericht des Bundesrats über systemrelevante Banken1 hat Handlungsbedarf hinsichtlich der Unterstellung auch nicht international tätiger systemrelevanter Banken (Postfinance, Raiffeisen Schweiz und Zürcher Kantonalbank) unter Gone-concern-Kapitalanforderungen ergeben. Im Vordergrund der Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV)2 gemäss Vernehmlassungsvorlage steht die Einführung dieser Anforderungen nach den vom Bundesrat im Evaluationsbericht festgelegten Eckwerten.
Gleichzeitig wird die Behandlung von Beteiligungen an im Finanzbereich tätigen zu konsolidierenden Tochtergesellschaften an die Praxis der Finma angepasst. Konkret soll der bisherige Abzug des Beteiligungswerts in der Berechnung der Eigenmittel der Gesellschaft, welche die Beteiligung hält, durch eine Risikogewichtung ersetzt werden.
Im Weiteren soll definiert werden, welche Einheiten innerhalb einer Finanzgruppe die Eigenkapitalanforderungen für systemrelevante Banken erfüllen müssen. Darunter sollen aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für die Finanzgruppen auch nach der Ausgliederung eines Grossteils der systemrelevanten Funktionen in eigene (Schweizer) Bankeinheiten weiterhin die Stammhäuser der beiden Grossbanken (sog. Parent-Banken) fallen.
Schliesslich wird mit der Vorlage die Grundlage geschaffen, wesentliche Gruppengesellschaften, die die für eine Weiterführung der Geschäftsprozesse einer Bank notwendigen Dienstleistungen gemäss Artikel 3a der Bankenverordnung (BankV)3 erbringen, einer konsolidierten Aufsicht zu unterstellen. Diese sollen neu trotz fehlender Bank- oder Effektenhändlerbewilligung als im Finanzbereich tätige Unternehmen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 BankV gelten.
2 Vernehmlassungsverfahren
Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 23. Februar 2018 eröffnet und dauerte bis am 31. Mai 2018. Zur Teilnahme wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise eingeladen.
Eine Stellungnahme eingereicht haben (jeweils in alphabetischer Reihenfolge):
19 Kantone: Aarau [AG], Appenzell Innerrhoden [AI], Basel-Landschaft [BL], Basel-Stadt
[BS], Freiburg [FR], Graubünden [GR], Jura [JU], Luzern [LU], Neuenburg [NE], Nidwalden [NW], St. Gallen [SG], Schaffhausen [SH], Solothurn [SO], Tessin [TI], Uri [UR], Waadt [VD], Wallis [VS], Zug [ZG], Zürich (Regierungsrat und Kantonsrat) [ZH];
6 politische Parteien: Bürgerlich-Demokratische Partei [BDP], Christlichdemokratische Volks-
partei [CVP], FDP. Die Liberalen [FDP], Schweizerische Volkspartei [SVP], Sozialdemokratische Partei der Schweiz [SPS], Sozialdemokratische Partei des Kantons Zürich [SP-ZH];
3 Dachverbände der Wirtschaft: economiesuisse, Schweizerische Bankiervereinigung
[SBVg], Schweizerischer Gewerbeverband [SGV];
9 Organisationen der interessierten Kreise: Centre patronal, Credit Suisse (CS), EXPERT-
suisse, Postfinance, Raiffeisen Schweiz [Raiffeisen], Schweizerische Nationalbank [SNB], UBS, Verband Schweizerischer Kantonalbanken [VSKB], Zürcher Kantonalbank [ZKB].
1BBl 2017 4847
2 SR 952.03
3 SR 952.02
231.2 \ COO 2/7