Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/14: Änderung der Eigenmittelverordnung (Gone-concern-Kapital, Beteiligungsabzug und weitere Anpassungen) · 7 Seiten

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Ergebnisbericht über die Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung

Gone-concern-Anforderungen der ERV von 5,14 Prozent liege. Um jede Ungleichbehandlung zu vermeiden, schlägt die SPS vor, Alternativen für die ZKB namentlich mit CoCos vorzusehen.

Schliesslich wird gefordert, dass die Anpassungen der ERV bei den Gone-concern-Anfor-

derungen nicht auf anderer Stufe weiter verschärft werden können, weder im Rahmen

der Notfallplanung nach Artikel 61 BankV noch über Rundschreiben der FINMA (SG, UR, ZH, CVP, FDP, SBVg, SGV, Postfinance, Raiffeisen, VSKB).

3.3 Stammhäuser (Parent-Banken)

CVP, FDP, SVP, economiesuisse, SBVg, CS, Raiffeisen und UBS lehnen die Einhaltung der Anforderungen für systemrelevante Banken durch Parent-Banken (Art. 124 ERV) ab. Die vorgeschlagene Regelung entziehe der Muttergesellschaft die nötige Flexibilität (FDP), erschwere ihre Möglichkeit, bei einem Liquiditätsengpass auf einer anderen Ebene einzuschreiten (CVP), und wäre eine unnötige, mit vielen Problemen behaftete Verschärfung gegenüber dem geltenden Recht (CS). Ausserdem könnten die zu hohen Anforderungen auf Stufe Einzelinstitut zu einem Überschiessen der TLAC-Anforderungen auf Gruppenebene führen (CVP, FDP, SVP, economiesuisse).

Volkswirtschaftlich würde sich die Regelung aus Sicht von economiesuisse negativ auswirken, indem die beiden Schweizer Grossbanken gegenüber der internationalen Konkurrenz benachteiligt wären und die Finanzstabilität abnähme, da im Krisenfall eine Muttergesellschaft einer Tochter keine Mittel mehr zur Verfügung stellen könnte.

SBVg, CS und UBS weisen darauf hin, dass die Parent-Banken der beiden Schweizer Grossbanken nach der Ausgliederung der systemrelevanten Funktion in separate Einheiten über keine systemrelevanten Funktionen in der Schweiz auf Ebene Einzelinstitut mehr verfügen. Sie schlagen in ihren Eingaben verschiedene Lösungen und konkrete Änderungen vor. Zudem stellen sie die Frage, ob mit der Änderung nicht ein vom Standard des Financial Stability Board abweichendes internes TLAC-Regime (iLAC)4 eingeführt würde.

Nach dem Vorschlag der UBS sollte die «Intermediate Parent Bank» Mindest-Gone-concern-Anforderungen von nicht mehr als 50 Prozent erfüllen müssen. Für das systemrelevante Einzelinstitut sollten die gleichen Anforderungen gelten wie für die inlandorientierten systemrelevanten Banken.

4 FSB, Guiding Principles on the Internal Total Loss-absorbing Capacity of G-SIBs (Internal TLAC), 6. Juli 2017 231.2 \ COO 5/7