Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/18: Änderung der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) · 82 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Revision der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung)

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.290929 / 236.1/2017/00005

Zusammenfassung

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 2. März bis zum 11. Juni 2018. Im Rahmen der Vernehmlassung reichten 107 Teilnehmer eine Stellungnahme ein. Eine grosse Mehrheit begrüsst die Revision grundsätzlich (18 Kantone, fünf Parteien und 46 Organisationen). Die Standpunkte und Mehrheiten sind jedoch je nach Themenbereich des Vorentwurfs unterschiedlich.

So werden die Vorschläge zum Kostenrecht von fünf Parteien und 37 Organisationen befürwortet, während sich 16 Kantone dagegen aussprechen. Was die Bestimmungen zum kollektiven Rechtsschutz betrifft, variieren die Auffassungen innerhalb der Teilnehmerkategorien: Acht Kantone, vier Parteien und 23 Organisationen sind dafür, während ein Kanton, zwei Parteien und 26 Organisationen dagegen sind. Die Ablehnung des Prozesskostenrechts durch die Kantone wird mit der finanziellen Belastung und mit problematischen Aspekten begründet, die im Vorentwurf nicht behandelt werden (Höhe der Gerichtskosten und Parteientschädigung). Gegen die Bestimmungen zum kollektiven Rechtsschutz widersetzen sich vor allem die Vertreter der Wirtschaft. Zunächst wird insbesondere auf die Abkehr von den Grundprinzipien des Zivilverfahrens hingewiesen (individueller Entscheid zur Klage und ein Verfahren für jeden Einzelfall). Hervorgehoben werden auch das damit verbundene Risiko und der Druck auf die Unternehmen sowie die Missbrauchsrisiken und die politischen Beweggründe, die einige Organisationen haben könnten.

Bei den anderen im Vorentwurf behandelten Themen, die vielfältig, von geringerer Tragweite und grundsätzlich politisch weniger heikel sind, bestehen unterschiedliche Auffassungen. Doch grössere und grundsätzliche Einwände werden nur punktuell in Bezug auf bestimmte Vorschläge vorgebracht. Selbst der im Vorentwurf vorgeschlagenen Kompromissfassung des Mitwirkungsverweigerungsrechts von Unternehmungsjuristinnen und -juristen, das bereits Gegenstand langer Diskussionen und politischer Kontroversen war, stimmen drei Kantone, vier Parteien und 20 Organisationen zu, während sich sieben Kantone und neun Organisationen dagegen aussprechen. Ebenso werden die Bestimmungen zur Erleichterung der Verfahrenskoordination (Streitgenossenschaft, Klagenhäufung, Widerklage und Streitverkündungsklage) nicht grundsätzlich abgelehnt, auch wenn der eine oder andere Punkt umstritten ist.

Schliesslich sind die sehr zahlreichen Änderungsvorschläge zu erwähnen, die im Vorentwurf nicht enthalten sind. Dazu nur einige Beispiele: Es werden verschiedene Vorschläge zu familienrechtlichen Verfahren unterbreitet. Ein Vorschlag betrifft internationale Handelsstreitigkeiten, und weitere Anregungen beziehen sich auf die Ausweitung der unentgeltlichen Rechtspflege.

1 Allgemeines

Das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) dauerte vom 2. März 2018 bis zum 11. Juni 2018. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die auf gesamtschweizerischer Ebene tätigen Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.

Stellung genommen haben alle Kantone, sechs politische Parteien sowie 75 Organisationen und weitere Vernehmlassungsteilnehmer. Insgesamt bezieht sich der vorliegende Bericht auf 107 Stellungnahmen. Die Stellungnahmen sind abrufbar unter https://www.admin.ch/ch/d/ gg/pc/ind2019.html.