Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/18: Änderung der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) · 82 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Revision der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung)

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.290929 / 236.1/2017/00005

die Digitalisierung der Justiz und auf das Projekt «Justitia 4.0» hin, welche bei den vorgeschlagenen Änderungen ebenfalls mitzuberücksichtigen und mit dem Vorentwurf koordiniert weiterzuverfolgen seien.

3.3 Keine grundsätzliche Haltung

Ein Kanton12 erachtet es aufgrund der Vielfalt der behandelten Themen als sehr schwierig, sich gesamthaft festzulegen und hat daher darauf verzichtet.

3.4 Kritik an unzureichenden Vorschlägen des Vorentwurfs

Die Vorschläge im Vorentwurf werden in verschiedener Hinsicht als unzureichend beurteilt, insbesondere das Prozesskostenrecht zur Erleichterung des Zugangs zum Gericht und die Bestimmungen zum kollektiven Rechtsschutz. Diese Standpunkte sind nachstehend in Ziffer 4 für jedes einzelne Thema aufgeführt.

Der Vorentwurf wird auch in anderer Hinsicht als unzureichend erachtet: Es werden zahlreiche Vorschläge zu Punkten unterbreitet, die im Vorentwurf nicht enthalten sind. Diese sind in Ziffer 6 aufgeführt.

4 Stellungnahmen zu den Hauptpunkten des Vorentwurfs

Der Vorentwurf des Bundesrats umfasst Änderungen zu verschiedenen Hauptpunkten. Jene, die sich auf die Prozesskosten und den kollektiven Rechtsschutz beziehen, haben die grösste materielle und politische Bedeutung. Im vorliegenden Kapitel werden die allgemeinen Stellungnahmen zu diesen beiden Hauptpunkten und zu einigen weiteren Änderungen dargelegt. Zum Kostenrecht, kollektiven Rechtsschutz und Mitwirkungsverweigerungsrecht von Unternehmungsjuristinnen und -juristen wird je eine Zusammenfassung geliefert. Darin sind sowohl die Stellungnahmen in den allgemeinen Bemerkungen als in den Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln berücksichtigt.

4.1 Kostenrecht

4.1.1 Stellungnahmen in den allgemeinen Bemerkungen

Ein Kanton13, fünf Parteien14 und 26 Organisationen15 befürworten die Vorschläge zum Kostenrecht ausdrücklich. Der betreffende Kanton16 weist jedoch auf den zusätzlichen Arbeitsaufwand und die erheblichen Mehrkosten hin, die diese Änderungen mit sich bringen. Einige Teilnehmer17 legen den Schwerpunkt auf die Änderung bezüglich der Liquidation der Prozesskosten, die wichtiger oder wirksamer sei als der Kostenvorschuss. Ein Teilnehmer18 hat auf eine Stellungnahme verzichtet, weil seine Mitglieder unterschiedlicher Auffassung sind. Ein anderer Teilnehmer19 lehnt lediglich die vorgeschlagene Bestimmung zum Kostenvorschuss ab.

14 Kantone20 und drei Organisationen21 lehnen die Änderungen zu den Prozesskosten in ihrer Gesamtheit ab.

12 VD

13 ZH

14 CVP, FDP, glp, GPS, SP

15 ACSI, Advokaten ZG, Anwälte ZH, DJS, DVSP, EKK, FER, FRC, KMU-Forum, Konsumentenschutz, Meier, MV Zürich, Nivalion, Peter, SBS, SGAV, SGHVR, SGV, SLAW, SMV, SPO, Suisseculture, SVC, Swico, Swisscom, UNIBE

16 ZH

17 SGAV, SGHVR, SPO

18 SVR

19 USPI

20 BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, OW, SZ, TI, VD, VS, ZG

21 Amcham, SBV, scienceindustries