Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

5.3.4 Postulat 15.3702 (Gössi)

Das Postulat Gössi fordert ebenfalls die Prüfung einer garantierten Mindestausstattung. Im Gegensatz zum KdK-Vorschlag liegt diese aber beim heutigen Mindestausstattungsziel von 85 Indexpunkten. Damit würden die Einsparungen von Bund und ressourcenstarken Kantonen deutlich höher ausfallen. Im Gegensatz zum KdK-Vorschlag fordert das Postulat keine Verschiebung der frei werdenden Bundesmittel zu den Kantonen. Somit würden hier sowohl der Bund wie auch die ressourcenstarken Kantone von den Einsparungen profitieren. Weil die Mindestausstattung tiefer liegt als beim KdK-Vorschlag, würde auch die Dotation um einen deutlich höheren Betrag zurückgehen. Mit den Zahlen 2018 gerechnet, würde der Bund um 554 Millionen entlastet und die ressourcenstarken Kantone um 378 Millionen. Das bedeutet aber auch, dass die ressourcenschwachen Kantone Ausgleichszahlungen in der Höhe von 932 Millionen weniger erhalten würden. Dennoch könnte das Ziel der Mindestausstattung weiterhin erreicht werden.

Auch beim Modell des Postulats hängt die Dotation hauptsächlich von der Entwicklung des ressourcenschwächsten Kantons ab. Somit gelten die Aussagen für die Sensitivität im Kapitel 5.3.3 auch für dieses Modell. Es fliessen ebenfalls nur etwa 14 Prozent der zusätzlich notwen- digen Mittel an den Kanton Jura und die restlichen 86 Prozent wären «windfall benefits» für die übrigen ressourcenschwachen Kantone.

5.3.5 Postulat 15.4024 (Fischer)

Das Postulat Fischer besteht aus zwei Teilen. Einer Bandbreite für den ressourcenschwächsten Kanton und einer Fortschreibungsmethode, welche die Disparitätenentwicklung berücksichtigt. Diese beiden Vorschläge sind unabhängig voneinander und werden in der Folge genauer untersucht.

Bandbreite

Das Postulat will ein übermässiges Wachstum der Dotation nicht mit einer garantierten Mindestausstattung verhindern, sondern mittels Bandbreiten. Das heute geltende Berechnungssystem soll beibehalten werden, aber Schranken verhindern, dass die Mindestausstattung sich über einen bestimmten Wert entwickelt. Die Bandbreite könnte zwischen 83 und 87 Indexpunkten liegen. Wenn der ressourcenschwächste Kanton diesen Bereich verlässt, wird die Dotation entsprechend angepasst, so dass er gerade die Schranke erreicht. In diesem Modell kann das Parlament weiterhin alle vier Jahre die Dotation anpassen und so eventuell korrigierend eingreifen.

Seit 2016 erreicht der ressourcenschwächste Kanton immer mehr als 87 Indexpunkte. Mit einer Bandbreite gemäss dem Postulat Fischer wäre er in diesen Jahren jeweils auf 87 Indexpunkte reduziert worden, was das Wachstum der Überdotation gebremst hätte.