Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

– Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Steuerbelastung: Der Ressourcenausgleich reduziert die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähig- keit der Kantone um rund einen Drittel. Im Zeitverlauf ist die Entwicklung der Disparitäten ziemlich stabil. Längerfristig werden die Disparitäten vor allem durch die wirtschaftliche Entwicklung beeinflusst. Bei guter Konjunktur nehmen die Disparitäten tendenziell zu, wäh- rend sie bei einer Rezession eher abnehmen. Die Disparitäten in der Gesamtsteuerbelastung gemessen am Steuerausschöpfungsindex haben seit 2008 etwas zugenommen. Der Ressourcenausgleich dämpft aufgrund seiner Anreizwirkungen allzu offensive Steuersenkungen der Kantone, hat indessen insgesamt nur eine beschränkte Wirkung auf die Unterschiede in der Steuerbelastung.

– Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Verhältnis: Die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und der Kantone ist sowohl bei der Unternehmens- wie auch bei den Einkommenssteuern nach wie vor hoch. Die Grenzabschöpfungsquoten bei den ressourcenstarken Kantonen im Rahmen des horizontalen Ressourcenausgleichs sind relativ tief, sodass kaum von einer dämpfenden Wirkung des Finanzausgleichs auf ihre Position im Steuerwettbewerb gesprochen werden kann. Anders sieht es indessen für die ressourcenschwachen Kantone aus, wo die Grenzabschöpfungsquoten relativ hoch sind. Analysen haben gezeigt, dass ein ressourcenschwacher Kanton beim geltenden (progressiven) Umverteilungsmechanismus des Ressourcenausgleichs wenig Anreiz hat, sein Ressourcenpotenzial zu steigern. So beträgt die Grenzabschöpfungsquote im Durchschnitt rund 80 Prozent. Dies bedeutet, dass eine Zunahme des Ressourcenpotenzials eine erhebliche Reduktion der Ausgleichszahlungen zur Folge hat, sodass nach Ressourcenausgleich die Zunahme der standardisierten Steuererträge pro Einwohner nur noch 20 Prozent der ursprünglichen Steigerung des Ressourcenpotenzials beträgt. Bei den ressourcenschwächsten Kantonen fällt die Grenzabschöpfung noch höher aus. Trotz dieser geringen Anreize haben einige der ressourcenschwachen Kantone die Steuersätze gesenkt. Falls die Anreizwirkungen des Ressourcenausgleichs verbessert werden sollten, wären bei unverändertem Mindestausstattungsziel erheblich mehr Mittel erforderlich, da der Ressourcenausgleich nicht mehr wie heute auf die ressourcenschwächsten Kantone konzentriert würde. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer generellen Verbesserung der Anreizstrukturen für ressourcenschwache Kantone ist daher ungünstig.

– Gewährleistung einer minimalen Ausstattung mit finanziellen Ressourcen: Die gemäss Artikel 6 FiLaG anzustrebende minimale Pro-Kopf-Ausstattung von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts wurde durch den Ressourcenausgleich in den betrachteten Jahren 2016 bis 2018 in sämtlichen Kantonen übertroffen. Der Kanton Jura als ressourcenschwächster Kanton erreichte im Jahr 2018 einen Index nach Ressourcenausgleich von gut 88 Prozent. Die Analysen haben gezeigt, dass ein Mindestausstattungsziel von 85 Prozent nach wie vor angemessen und dass die Dotation des Ressourcenausgleichs zu hoch ist. Angesichts der politischen Debatte in den Jahren 2014 und 2015, in der über eine Kürzung der Dotation des Ressourcenausgleichs intensiv gestritten wurde, stellt sich die Frage, wie eine solche Reduktion der Dotation erreicht werden kann, ohne politische Grabenkämpfe neu zu entfachen. Dies vor dem Hintergrund, dass die notwendige Kürzung deutlich höher sein müsste, als vor vier Jahren. Nicht zuletzt um zu verhindern, dass sich dies wiederholt, hat die KdK ein Massnahmenpaket vorgeschlagen, das eine Reduktion der Dotation mit einer Anpassung des Systems verbindet. Dieser Vorschlag wird im Bericht ausführlich untersucht.

– Ausgleich von übermässigen geografisch-topografischen und soziodemografischen Lasten: Die aktualisierten Berechnungen weisen darauf hin, dass sich die Struktur der Sonderlasten wenig verändert hat. So deckt der Lastenausgleich rund 30 Prozent der geografisch-topo- grafischen Sonderlasten, während bei den demografischen Sonderlasten rund 10 und bei