Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
den Kernstadtlasten rund 4 Prozent gedeckt werden. In der Projektphase der NFA wurde darauf verzichtet, für die Anpassungen der Dotation des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs auf eine neue Beitragsperiode hin konkrete Re- geln festzulegen. Somit ist auch nicht bestimmt, welches Gewicht bei der Festlegung des künftigen Dotationsverhältnisses der Quantifizierung der geografisch-topografisch und der soziodemografisch bedingten Sonderlasten im Vergleich zu anderen Kriterien wie zum Bei- spiel der Tragbarkeit der Sonderlasten für die betroffenen Kantone zukommen soll. Somit ist die Frage der Anpassung der Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs letztlich politisch zu entscheiden.
– Gewährleistung eines angemessenen interkantonalen Lastenausgleichs: Die interkantonale
Zusammenarbeit war bereits vor Einführung der NFA recht intensiv. Die Lastenausgleichszahlungen in Aufgabengebieten nach Artikel 48a BV haben sich seit 2008 mehr als verdoppelt. Der Löwenanteil dieser Zahlungen wird dabei im Bereich der Tertiärbildung (Universitä- ten, Fachhochschulen) getätigt.
Systemanpassungen am Finanzausgleich
Die Berechnungsmethode des Ressourcenausgleichs wurde seit 2008 nur geringfügig angepasst. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen konnten nun aber einige Schwachstellen identifi- ziert werden. Im Rahmen des zweiten Wirksamkeitsberichts wurde festgestellt, dass die Dotation des Ressourcenausgleichs in den meisten Jahren zu hoch war und das Mindestausstattungs- ziel von 85 Prozent zum Teil deutlich übertroffen wurde. Der Bundesrat schlug deshalb eine Reduktion der Dotation um 330 Millionen vor. In den parlamentarischen Beratungen wurde dieser Vorschlag sehr kontrovers diskutiert. Die beiden Kammern konnten sich erst kurz vor der Einigungskonferenz auf einen Kompromiss verständigen und beschlossen eine Reduktion von 165 Millionen. Diese Kürzung konnte nicht verhindern, dass die Dotation seither weiter angewachsen ist und die angestrebte Mindestausstattung von 85 Prozent noch deutlicher übertroffen wird. Um das Mindestausstattungsziel z. B. im Jahr 2018 gerade eben zu erreichen, müsste die Dotation um über 900 Millionen gekürzt werden. Das starke Wachstum der Dotation hat insbesondere mit gewissen Mängeln im heutigen System zu tun. So kann es vorkommen, dass bei einer Verringerung der Disparitäten zwischen den Kantonen die Dotation erhöht wird, bzw. bei einer Zunahme der Disparitäten die Dotation gekürzt wird. In beiden Fällen führt dies zu einem unerwünschten Verhalten des Systems.
Unter dem Eindruck der kontroversen Diskussionen im Parlament wurden zwei Postulate mit Anpassungsvorschlägen überwiesen, welche künftige Anpassungen der Dotation versachlichen sollen. Auf Seiten der Kantone setzte die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine politische Arbeitsgruppe ein, die Vorschläge für eine Systemanpassung ausgearbeitet hat. An der Plenarversammlung vom 17. März 2017 wurde mit grossem Mehr beschlossen, diese Vorschläge zu unterstützen. Dieses Massnahmenpaket bildet daher den zweiten Schwerpunkt im vorliegenden Wirksamkeitsbericht.
Das Kernelement dieses Massnahmenpakets bildet die Einführung einer garantierten Mindestausstattung von 86,5 Prozent. Damit sollen die massgebenden eigenen Ressourcen des ressourcenschwächsten Kantons nach Ressourcenausgleich jeweils genau 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels erreichen. Mit der heute geltenden gesetzlichen Regelung in Artikel 6 Absatz 3 FiLaG strebt der Ressourcenausgleich an, dass jeder Kanton nach Ressourcenausgleich einen Index von mindestens 85 Prozent erreicht. Diese Mindestausstattung ist somit nicht garantiert, sondern wird lediglich angestrebt. Der ressourcenschwächste Kanton hat damit keine Garantie, dass er 85 Prozent erreicht. Seine Ressourcenausstattung kann in einem Jahr unter-