Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

3.2.2 Vollzugserfahrungen

Datenqualität Ressourcenpotenzial

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass sich die Datenqualität seit der Einführung der NFA kontinuierlich verbessert hat. Für die kantonalen Steuerämter als eigentliche «Datenherren» für das Ressourcenpotenzial bedeutet der Finanzausgleich eine Herausforderung in fachlicher und organisatorischer Hinsicht. So mussten Kantone ihre Informatiklösungen den neuen Anforderungen anpassen, ihr Personal schulen und ihre internen Prozesse zum Teil neu strukturieren und dokumentieren. Solche Umstellungsarbeiten sind anspruchsvoll und zeitintensiv.

Es ist in Erinnerung zu rufen, dass zur Berechnung der Ausgleichszahlungen über fünf Millionen Einzeldaten herangezogen und verarbeitet werden müssen. Eine absolute Nullfehlergarantie kann deshalb auch inskünftig nicht mit absoluter Sicherheit in Aussicht gestellt werden.

Korrekturen und Schätzungen

In der dritten Vierjahresperiode mussten keine Korrekturen oder Schätzungen vorgenommen werden. Dies zeigt, dass die Anstrengungen aller Beteiligten zur Verbesserung der Datenqualität Früchte tragen.

Datenübermittlungsfehler

In der dritten Vierjahresperiode sind bei der Datenübermittlung von kantonalen Steuerämtern an die ESTV einzelne kleinere Übermittlungsfehler passiert. Diese wurden von der EFK, ESTV oder den Kantonen selbst rechtzeitig erkannt und konnten durch eine Nachlieferung korrigiert werden. Während für das Referenzjahr 2016 noch zwei Kantone Daten nachliefern mussten, waren es für die Referenzjahre 2017 und 2018 nur je ein Kanton.

In ihrem Bericht für das Referenzjahr 2017 (EFK 2016) beurteilt die EFK die Arbeit der kanto- nalen Steuerverwaltungen als gut. Dennoch erkennt sie «bei folgenden Fragen punktuellen Verbesserungsbedarf: Trennung der Programmentwicklungs- von den Programmbetriebsfunktionen, Abhängigkeit von Einzelpersonen, unvollständige oder ganz fehlende Prozessdokumentation.»

Die EFK kontrollierte auch die Bearbeitungsprozesse in der ESTV. Dabei bewertete sie das interne Kontrollsystem als geeignet und gut dokumentiert, wies aber darauf hin, dass eine stärkere Automatisierung die Wirksamkeit und Sicherheit der Prozesse erhöhen könnte. Dies ist im Rahmen des Projektes FISCAL-IT vorgesehen. Die entsprechende Umsetzung wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Datenqualität Lastenausgleich

Die EFK bewertet auch das interne Kontrollsystem des Bundesamtes für Statistik als geeignet. Sie ist aber der Meinung, dass die Dokumentation der Kontrollprozesse noch zu verbessern sei. Auch die Zugriffsberechtigungen müssten überarbeitet werden. Grundsätzlich stellte die EFK aber keine Fehler bei der Bearbeitung der Daten des Lastenausgleichs durch das BFS fest.