Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Qualitätssicherung bei der EFV
Die EFV überprüft, ob die Daten, welche in den Berechnungsprozess einfliessen mit den se- parat gelieferten Angaben der ESTV bzw. dem BFS übereinstimmen. Zudem werden auch die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr kontrolliert und nötigenfalls mit dem Datenlieferanten besprochen. Bereits während des Berechnungsprozesses, insbesondere aber nach Beendigung der Berechnungen führt die EFV eine Vielzahl von Kontrollen durch. Gewisse Kontrollen beziehen sich auf Vergleiche mit dem Vorjahr, andere auf logische Korrektheit der Daten. Bei unplausiblen Ergebnissen wird wiederum Rücksprache mit den Datenlieferanten genommen. Die EFV setzt zur Berechnung eine Informatiklösung ein, welche die manuellen Eingriffe in den Prozess minimiert und insbesondere auch dokumentiert. Dies erhöht die Qualität, Sicherheit und Transparenz deutlich. Zudem ist der Finanzausgleich auch in das interne Kontrollsystem (IKS) der EFV integriert.
Im Bericht, welcher im Rahmen der Anhörung zu den Zahlen an die Kantone geht, werden detaillierte Tabellen publiziert. Diese erlauben den Kantonen ihre Veränderungen gegenüber anderen Kantonen bzw. gegenüber dem Vorjahr zu analysieren. Grössere Differenzen werden im Bericht direkt erläutert.
Kontrolltätigkeiten der EFK
Die jährlichen Kontrolltätigkeiten der EFK stützen sich auf Artikel 6 Buchstabe j des Finanzkontrollgesetzes (FKG) vom 28. Juni 19675 und umfassen folgende Inhalte:
– Jährlich werden fünf bis sieben Kantone vor Ort geprüft. Die Prüfungen haben zum Ziel, die
ordnungsgemässe Erfassung hinsichtlich Vollständigkeit, Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten für die Berechnung des Ressourcenpotenzials zu bestätigen bzw. allfällige Mängel zu orten.
– Die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Bundesämter (ESTV und BFS) werden jähr-
lich vor Ort geprüft. Dabei geht es namentlich darum, die Qualität der gelieferten Daten sowie die gesamte Verarbeitungskette hinsichtlich Nachvollziehbarkeit und Lückenlosigkeit zu verifizieren.
– Ebenfalls geprüft wird die EFV, die für die Berechnung der Ressourcen- bzw. Lastenaus-
gleichsindizes und daraus resultierend der Ausgleichszahlungen für das jeweilige Folgejahr (Referenzjahr) verantwortlich ist. Dabei wird namentlich die gesamte Berechnungskette ei- ner Prüfung hinsichtlich Nachvollziehbarkeit und Lückenlosigkeit unterzogen.
– Die EFK erstellt und publiziert ihren Kontrollbericht jährlich und übermittelt ihn der Eidg.
Finanzdelegation. Der Bericht kann nebst den Befunden zu den erfolgten Kontrolltätigkeiten auch Empfehlungen enthalten, zu denen die verantwortlichen Stellen Stellung nehmen müssen.
Stellungnahme der Kantone
Jeweils zwischen Juli und September erhalten die Kantone sowohl den Bericht zu den Berech- nungen wie auch die Berechnungen selbst zur Kontrolle. Dies ist eine letzte Möglichkeit für die Kantone zur Kontrolle der Daten und ihrer Verwendung.