Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Ausgehend von den im FiLaG festgelegten Zielen des Finanzausgleichs werden die Ausgleichs- zahlungen jährlich nach den in FiLaG und FiLaV aufgeführten Regeln berechnet (Vollzug), vom Bundesrat verabschiedet und im Folgejahr ausbezahlt (Output). Die Regeln für den Vollzug und den Output können vom Gesetzgeber auf der Basis des Wirksamkeitsberichts alle vier Jahre angepasst werden.
Die Analyse im Rahmen von Kapitel 4 bezieht sich auf die Stufen Impact und Outcome. Je nachdem, ob die Ziele in der zugrundeliegenden Vierjahresperiode erreicht worden sind oder nicht, kann das Parlament (bzw. der Bundesrat bei Regelungen in der FiLaV) auf den Stufen Ziele, Vollzug oder Output Anpassungen vornehmen.
Abb. 4.02 Abbildung 4.02Wirkungskette für den Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich Wirkungskette für den Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich
Als Impact, d.h. die unmittelbare Wirkung der Finanzausgleichszahlungen, stehen die Auswirkungen der Ausgleichszahlungen auf die Entwicklung der Disparitäten zwischen den Kantonen und auf die Finanzautonomie der Kantone im Zentrum.
Beim Outcome geht es um die mittelbare Wirkung des Finanzausgleichs auf die Effizienz und Effektivität der Leistungen der Kantone für ihre Bürgerinnen und Bürger. Die Verknüpfung von Impact und Outcome stellt bei einer Überprüfung der Wirksamkeit die grösste Herausforderung dar. Beim Outcome geht es letztendlich um die Frage, ob der Finanzausgleich massgeblich zu einer effizienten und effektiven Aufgabenerfüllung durch die Kantone (und den Bund) bei-