Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Berechnung der Ausgleichszahlungen durch die EFV

Die EFK erachtet das IKS als geeignet; dieses wird wie beschrieben angewendet. Sie konnte auch keine Fehler bei der Berechnung der Ausgleichszahlungen feststellen. Eine Herausforderung war der Ersatz der bisherigen Informatiklösung, welche bis Ende 2017 in Betrieb war. Die Zahlen 2019 werden erstmals mit der neuen Informatiklösung berechnet, welche die Berechnungsqualität noch einmal verbessern sollte.

Fazit

Zur verbesserten Datenqualität beigetragen haben die grossen Anstrengungen der Kantone, die bereits erwähnten Weisungen des EFD vom 19. Dezember 2008 sowie die jährlichen Audits der EFK vor Ort. Die kantonalen Steuerämter können dabei ihre internen Prozesse kritisch durchleuchten und geortete Schwachstellen bei der Datenerhebung und -lieferung an die ESTV eliminieren.

Inzwischen besteht nur noch punktueller Handlungsbedarf. Die Einführung der Steuervorlage 17 wird aber auch die Datengrundlage des Finanzausgleichs beeinflussen und es werden so- mit neue Herausforderungen auf die Kantone und den Bund zukommen, insbesondere in der Übergangsphase.