Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Zwischen den Zielen der Verringerung der Steuerbelastungsunterschiede und der Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit besteht eine Wechselwirkung, denn das eine ist ohne das andere kaum erreichbar: Ohne Verringerung ihrer Steuerbelastung wird es peripheren «Hochsteuerkantonen» kaum möglich sein, ihren Ressourcenindex zu erhöhen.
Beim Ziel des Disparitätenabbaus bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit geht es darum, mit Hilfe des Ressourcenausgleichs diese Disparitäten kurz- und längerfristig zu verringern. Die primäre Aufgabe des Ressourcenausgleichs besteht in der Umverteilung von Mitteln. Dieser Umverteilungsmechanismus (primärer Effekt) bewirkt per se eine erhebliche Reduktion der Disparitäten (kurzfristig). Er entfaltet im Weiteren Anreizwirkungen (Sekundäreffekte) auf die finanzpolitischen Entscheide der Kantone, welche längerfristig die Disparitäten (vor Ressour- cenausgleich) beeinflussen können. Es ist jedoch kaum möglich, eine verlässliche Aussage über die Bedeutung des Finanzausgleichs für die Entwicklung der Disparitäten im Sinne dieser Sekundäreffekte zu machen. Sein Einfluss auf die Entwicklung der kantonalen Wertschöpfung und damit auf die Entwicklung der Disparitäten beim Ressourcenpotenzial dürfte im Vergleich zum primären Effekt eher von untergeordneter Bedeutung sein.
Schliesslich ist festzuhalten, dass die Ziele des Finanzausgleichs gleichwertig sind, wie dies die Analysen im Rahmen des zweiten Wirksamkeitsbericht gezeigt haben.
4.1.2 Wirkungsmodell
Bevor die Zielerreichung des Finanzausgleichs im Einzelnen diskutiert wird, sollen die primären Wirkungszusammenhänge im System des Finanzausgleichs dargestellt werden. Dies geschieht im Rahmen eines qualitativen Wirkungsmodells. Das Wirkungsmodell orientiert sich an Bussmann, Knoepfel und Klöti (1997) und Rieder (2007). Es besteht aus den folgenden fünf Stufen (Wirkungskette):
Abb. 4.01 Abbildung 4.01Generelles Wirkungsmodell Generelles Wirkungsmodell
Gemäss Rieder (2007) beschreibt das Wirkungsmodell die spezifischen intendierten Wir kungs- zusammenhänge einer Politik und orientiert sich an den fünf Ebenen der Politikgestaltung. Das Wirkungsmodell geht von den strategischen Zielen aus, postuliert eine Vollzugsstruktur und formuliert Vorgaben für den Output. Dieser soll bei den Zielgruppen (konkret, den kantonalen Finanzhaushalten) Wirkungen (Impact) erzielen und letztendlich positive Effekte in anderen Bereichen (z.B. bei den Bürgerinnen und Bürgern) zur Folge haben (Outcome).
Das hier verwendete Wirkungsmodell bezieht sich auf den Finanzausgleich im engeren Sinne (Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich) sowie auf die interkantonale Zusammenarbeit. Übertragen auf den Finanzausgleich ist in Abbildung 4.02 eine Wirkungskette dargestellt, welche die primären Zusammenhänge abbildet.