Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

4.2 Stärkung der kantonalen Finanzautonomie

Ein wichtiges Ziel des nationalen Finanzausgleichs ist die Stärkung der finanziellen Autono- mie der Kantone. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das Verhältnis zwischen zweckfreien und zweckgebundenen Transferzahlungen. Je stärker Beiträge an die Erfüllung bestimmter Aufga- ben gekoppelt sind, desto geringer ist die Eigenständigkeit der Kantone und desto grösser sind die Fehlanreize bei der Allokation der staatlichen Ressourcen. Zweckgebundene Subventionen bewirken für die Kantone indirekt eine Vergünstigung ihrer Produktionskosten für diese staatlichen Leistungen, wodurch der Anreiz geschaffen wird, eine grössere Menge bereitzustellen oder diese Leistung überhaupt erst anzubieten.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Wesentlichen aus der Einführung der NFA resultierende Veränderung der Transfers zwischen Bund und Kantonen. Vor der Einführung der NFA beliefen sich die Transfers des Bundes an die Kantone auf gut 16 Milliarden; davon waren 11,4 Milliar- den zweckgebunden. Hinzu kamen noch die Beiträge der Kantone an AHV und IV im Umfang von 2,7 Milliarden. Mit der NFA fielen Letztere weg, und die zweckgebundenen Transfers ver- ringerten sich als Folge der Aufgabenentflechtung um 1,5 Milliarden.

Tabelle 4.01 Tabelle 4.01 Transferausgaben des Bundes an die KantoneTransferausgaben Bund-Kantone

Mio. CHF 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 20142015

Zweckfreie Transfers 5'101 6'548 6'353 6'483 6'643 6'717 6'903 6'858 7'374

Kantonsanteile an Bundeseinnahmen 5'101 3'824 3'546 3'582 3'594 3'615 3'725 3'673 4'136

Finanzausgleich vom Bund ** - 2'725 2'808 2'901 3'049 3'102 3'178 3'185 3'238

Zweckgebundene Transfers *** 11'362 9'920 10'183 10'540 10'695 10'992 11'003 11'262 11'337 Total 16'464 16'468 16'536 17'023 17'338 17'709 17'906 18'119 18'711

Anteil zweckfreie Transfers

… am Total 31% 40% 38% 38% 38% 38% 39% 38% 39% … an den Fiskaleinnahmen der

14% 17% 16% 16% 16% 16% 16% 16% 17% Kantone

WR**** zweckfreie Transfers -3.0% 2.0% 2.5% 1.1% 2.8% -0.7% 7.5% WR Finanzausgleich 3.0% 3.3% 5.1% 1.7% 2.5% 0.2% 1.7% WR zweckgebundene Transfers 2.6% 3.5% 1.5% 2.8% 0.1% 2.4% 0.7%

Quelle: EFV, Finanzstatistik

* exklusive die zweckgebundenen Kantonsanteile (total 855,6 Mio. CHF): Anteil am Ertrag der Schwerverkehrsabgabe (LSVA; Position 46008), Anteil am Ertrag der Mineralölsteuer (Position 46005), Anteil am Ertrag Eidg. Alkoholverwaltung (Position 46003): "Kantone insgesamt; Standardauswertungen", Arbeitsblatt "Einnahmen"

** Vertikaler Ressourcenausgleich + Lastenausgleich + Anteil Bund am Härteausgleich

*** Bundesbeiträge = Positionen 4630 + 670 der Finanzstatistik (laufende Beiträge + Investitionsbeiträge) :

zur Bestimmung des Gesamtbetrags (inkl. nicht einzelnen Kantonen zuscheidbare Bundesbeiträge):

"Kantone insgesamt; Standardauswertungen", Arbeitsblatt "Einnahmen"

**** WR = Wachstumsrate; 2015 hohe Wachstumsrate aufgrund von DBSt

Die Struktur der Transferausgaben des Bundes an die Kantone wurde mit der NFA massgeblich verändert. Im Jahr 2007 wurden 31 Prozent des Transfervolumens zweckfrei ausgerichtet. Mit der NFA stieg dieser Anteil 2008 auf 40 Prozent. Dieser Anteil veränderte sich seither nur unwesentlich. Ebenso stabil blieben die zweckfreien Transfers in Relation zu den Fiskaleinnahmen der Kantone. Aus Sicht dieser Kennzahlen konnte die Finanzautonomie der Kantone seit Einführung der NFA 2008 gewahrt werden. Über die Aufteilung der zweckfreien und zweckgebundenen Transfers auf die einzelnen Kantone gibt Anhang 5 Aufschluss.