Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/23: Verordnung zur Änderung von Verordnungen des Schweizerischen Heilmittelinstituts im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Medicrime-Konvention · 18 Seiten
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1. Ausgangslage
Die laufende Revision der Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich (AMBV; SR 812.212.1), erfordert Änderungen bei drei Verordnungen des Schweizerischen Heilmittelinstituts.
Die geringfügigen Anpassungen der Verordnungen ergeben sich aus der am 29. September 2017 vom Parlament verabschiedeten Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung der Medicrime-Konvention und den in diesem Zusammenhang und im Nachgang zur am 18. März 2016 verabschiedeten Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) erfolgten Totalrevision der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung, welche gleichzeitig durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in die Vernehmlassung gegeben wurde.
2. Vernehmlassungsverfahren
Die Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen des Schweizerischen Heilmittelinstituts im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Medicrime-Konvention dauerte vom 20. März 2018 bis 25. Mai 2018.
Neben den Kantonen, den interkantonalen Organisationen (Kantonskonferenzen) und dem Fürstentum Liechtenstein wurden dreizehn politische Parteien, elf gesamtschweizerische Dachverbände und 175 andere Organisationen und interessierte Kreise, d.h. insgesamt 227 Adressaten, zur Vernehmlassung eingeladen. Die Liste der Adressaten ist im Anhang beigefügt.
Insgesamt gingen 52 Antworten ein. Eine Antwort eingereicht haben alle Kantone, zwei politische Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände, 21 andere Organisationen und interessierte Kreise.
Der vorliegende Bericht enthält die Zusammenfassung der zu den Verordnungen des Schweizerischen Heilmittelinstituts eingereichten Stellungnahmen. Zuerst werden die allgemeinen Bemerkungen zu den einzelnen Verordnungen zusammengefasst, gefolgt von den detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln und den Anhängen der Verordnungen.
3. Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Verzicht auf Stellungnahme
Pharmalog und VSKT haben keine Bemerkungen zur Vorlage.
Die Kantone SH, LU, SZ und UR, SGSMP, SSV, SAV, FAMH, SKS, SPS und UNION verzichteten auf eine Stellungnahme. Der Kanton SH, SGSMP und SAV sehen sich nicht direkt oder nur marginal betroffen. SSV und SKS mussten aus Kapazitätsgründen auf eine Teilnahme verzichten.