Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/23: Verordnung zur Änderung von Verordnungen des Schweizerischen Heilmittelinstituts im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Medicrime-Konvention · 18 Seiten
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3.2 Allgemeine Bemerkungen
Die Kantone VS, BL, ZH, FR und NE sowie KAV nehmen die vorgesehenen Änderungen zur Kenntnis und haben keine besonderen Bemerkungen anzubringen. Auch die Kantone GE und SO sind mit den Anpassungen einverstanden und begrüssen insbesondere die Übernahme der Definition der immunologischen Arzneimittel aus der Richtlinie 2001/83 EG, die auch die Allergene mit einschliesst.
Die Kantone BE, BS, TG und ZG stimmen den Verordnungsänderungen ebenfalls zu resp. begrüssen sie und haben gleich den Kantonen SG und AR keine weitergehenden Bemerkungen anzubringen. SG findet, dass die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten eine reale Bedrohung sei und die Gesundheit der Menschen unmittelbar gefährden könne. Nur wenn alle Staaten bei der Marktkontrolle gemeinsam zusammenarbeiten würden, könne die Bevölkerung nachhaltig vor solchen illegalen Produkten geschützt werden. Der Beitritt der Schweiz zur Medicrime-Konvention sei der richtige Schritt gewesen, weshalb SG die geplanten Verordnungsanpassungen für sinnvoll erachte. Dieselbe Ansicht vertreten auch die Kantone VD und AG.
Der Kanton GR begrüsst die vorliegenden Anpassungen, die sich aus der am 29. September 2017 vom Parlament verabschiedeten Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung der Medicrime-Konvention ergeben.
Die Kantone OW, NW und GL sehen aus pharmazeutisch-fachlicher Sicht keine Anpassungen oder Ergänzungen zu den vorgeschlagenen Änderungen für angezeigt, da dadurch lediglich die Voraussetzungen für den erforderlichen Informationsaustausch im Rahmen des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) geschaffen und den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nachgekommen werde. Dieselbe Meinung vertritt ebenfalls der Kanton JU. JU weist darauf hin, dass allfällige Kosten zu Lasten der Kantone vom Bund vollständig oder anteilsmässig übernommen werden sollten.
Die Kantone AI und TI unterstützen die geplante Revision. TI wünscht ausserdem, dass sämtliche Erlasse im Heilmittelbereich zeitgleich in Kraft treten.
Auch GDK und PH CH stimmen der Vorlage zu und haben keine Bemerkungen anzubringen. CP ist grundsätzlich mit den Verordnungsänderungen einverstanden und schliesst sich den Bemerkungen der pharmazeutischen Industrie und den Kreisen aus dem Gesundheitsbereich an. Chirosuisse begrüsst die Vereinfachungen beim administrativen Aufwand (Heilmittel-Gebührenverordnung) und hat keine sonstigen Bemerkungen anzubringen. Die FMH ist mit den vorgesehenen Verordnungsänderungen einverstanden. Keine allgemeinen Bemerkungen hat phar-
maSuisse.
SGP begrüsst, dass der Informationsaustausch zwischen der Schweiz und der EU für bestimmte Humanarzneimittel erleichtert werde und die Schweiz so ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen könne.
GRIP, ASSGP, SVKH, vips, scin, intergenerika und Interpharma beantragen auf eine generelle Gebührenerhöhung für Betriebsbewilligungen zu verzichten. Ebenso regen sie an, dass