Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten

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2. Der norwegische und der EFTA/EWR-Finanzmechanismus

Im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum EWR unterstützen auch die drei EFTA/EWR-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island das Kohäsionsziel der EU. Im Zusammenhang mit der Erweiterung haben sie mit der EU ein gemeinsames Protokoll zum EWR-Vertrag über die Bereitstellung eines EFTA/EWR-Finanzmechanismus abgeschlossen. Dieser Mechanismus funktioniert seit dem Jahr 1994. Seit 2004 gibt es parallel zu diesem Finanzmechanismus auch einen bilateralen Finanzmechanismus Norwegens.

Für den Zeitraum 2014 – 2021 stellt der EFTA/EWR-Finanzmechanismus insgesamt 1548 Millionen Euro für die wirtschaftliche und soziale Kohäsion zur Verfügung, und zwar für die 13 neuen Mitgliedstaaten, die seit 2004 der EU beigetreten sind, sowie Griechenland und Portugal. Zusätzlich trägt Norwegen über seinen bilateralen Finanzmechanismus 1253 Millionen Euro bei, dies ausschliesslich für die 13 neuen Mitgliedstaaten der EU. Gegenüber der Periode 2009 – 2014 bedeutet das einen Anstieg um 11 Prozent umgerechnet auf jährliche Zahlungen. Der norwegische Finanzmechanismus wird vollständig, der EFTA/EWR-Finanzmechanismus zu mehr als 95 Prozent durch Norwegen finanziert, womit Norwegen die finanzielle Hauptlast trägt. Umgerechnet auf jährliche Zahlungen entspricht der vorgesehene Schweizer Beitrag rund einem Drittel der norwegischen Leistungen 2014-2021.

Gleichwertig neben dem Kohäsionsziel steht das Ziel, die bilateralen Beziehungen zwischen Norwegen, Island und Liechtenstein als Geberländer einerseits und den Partnerländern anderseits zu verbessern und zu stärken. 2 Prozent der Länderbudgets fliessen in einen Fonds für bilaterale Beziehungen, der von einem gemeinsamen Komitee gesteuert wird. Damit soll in verschiedenen Bereichen die Zusammenarbeit zwischen den Geber- und den Partnerländern gefördert werden. In manchen Fällen beteiligt sich eine öffentliche Institution aus einem der Geberländer, insbesondere aus Norwegen, an der Programmsteuerung (als „Donor Programme Partner“). Gewisse Bereiche können auch direkt von Institutionen aus den Geberländern geführt werden. Das gilt beispielsweise für die Fonds zur Förderung von Nichtregierungsorganisationen.

Die Mittel des EFTA/EWR- und des norwegischen Finanzmechanismus werden bis April 2021 verpflichtet und bis April 2024 ausbezahlt. Die Unterstützung erfolgt in Form von Programmen in verschiedenen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung wichtigen Sektoren, nämlich:

 Innovation, Forschung Erziehung und Wettbewerbsfähigkeit;

 Soziale Eingliederung, Jugendbeschäftigung und Armutsreduktion;

 Umwelt, Energie, Klimawandel und CO2-Ersparnis;

 Kultur, Zivilgesellschaft, Gouvernanz und Grundrechte; sowie

 Justizbereich und öffentliche Sicherheit.

Für die Verwaltung der beiden Finanzmechanismen haben die drei EFTA/EWR-Staaten in Brüssel ein gemeinsames Büro eingerichtet. Dieses arbeitet eng mit den nationalen Koordinationsstellen in den Partnerländern zusammen und bereitet unter anderem die Entscheide über Finanzierungsgesuche vor. In den „Memoranda of Understanding“, welche zwischen den Geber- und den Partnerländern abgeschlossen werden, werden die thematischen Bereiche definiert und entsprechende Budgetbeträge zugewiesen. Die Finanzierungsentscheide werden im Falle des EFTA/EWR-Finanzmechanismus von einem gemeinsamen Ausschuss der drei EFTA/EWR-Staaten, und im Falle des norwegischen Finanzmechanismus vom norwegischen Aussenministerium getroffen. 100 Millionen Euro

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