Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 45Fedlex · Erläuternder Bericht
fliessen in einen Regionalfonds, der direkt von den drei Geberländern verwaltet wird. Er ist bestimmt für Projekte zur Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen sowie für grenzüberschreitende Projekte.
3. Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU
Das Ziel eines offenen und sicheren Europas wird in der EU unter anderem durch zwei Finanzierungsinstrumente im Bereich „Inneres“ für die Haushaltsperiode 2014 – 2020 unterstützt:
Asyl-, Migrations-, Integrationsfonds Fonds für die Innere Sicherheit
AMIF ISF
Teilinstrument Polizei Teilinstrument Grenze ISF-Polizei ISF-Grenze (Schengen-relevant,
voraussichtliche Teilnahme Schweiz)
1,04 Mrd. EUR 2,76 Mrd. EUR
3,1 Mrd. EUR 3,8 Mrd. EUR
Der AMIF wurde als Beitrag zur Entwicklung der gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik der EU und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Solidarität und der Lastenteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten eingerichtet. Der Fonds unterstützt Massnahmen in EU-Mitgliedstaaten zu einem effizienten Migrationsmanagement sowie die Umsetzung, Stärkung und Entwicklung einer gemeinsamen EU-Politik im Bereich Asyl und Einwanderung. Der Fonds soll zu folgenden spezifischen Zielen beitragen:
Die Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems GEAS;
Die Erleichterung der bedarfsorientierten, legalen Zuwanderung in die EU-Mitgliedstaaten
und die Integration von Drittstaatsangehörigen;
Die Förderung von Rückkehrstrategien in den EU-Mitgliedstaaten;
Die Stärkung der Solidarität gegenüber den am meisten betroffenen EU-Mitgliedstaaten
und die Aufteilung der Verantwortung unter den EU-Mitgliedstaaten.
Die grosse Mehrheit (ca. 88%) der Fondsmittel des AMIF ist den EU-Mitgliedstaaten zugewiesen. Diese werden grösstenteils im Rahmen von nationalen Programmen von den Mitgliedstaaten eingesetzt, überwacht und evaluiert. Der Fonds sieht daneben auch vor, dass EU-Mitgliedstaaten für die Teilnahme an EU-Resettlement-Programmen finanziell unterstützt werden können. Diese erhalten pro aufgenommene Person zwischen 6000 und 10 000 EUR. Im Sinne einer verstärkten Solidarität sind die restlichen 12 Prozent des AMIF für Massnahmen im Interesse der EU als Ganzes (sog. Unionsmassnahmen) und im Falle von hohem Migrationsdruck der Nothilfe zugewiesen. Diese Massnahmen werden direkt durch die Europäische Kommission verwaltet. Wie bei allen Fonds im Bereich „Inneres“ der EU beträgt der Kofinanzierungsgrad von spezifischen Projekten durch EU-Finanzmittel grundsätzlich höchstens 75 Prozent. In Ausnahmefällen kann dieser Prozentsatz auf 90 Prozent erhöht werden. Beispielhaft: Zugewiesene Finanzmittel an Italien und Griechenland unter AMIF (nationale Programme und Nothilfe kumuliert):
xii