Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/32: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 · 10 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 Erläuternder Bericht Vernehmlassungsverfahren VBO
Trinkwasser bezweckt er die Förderung und Koordination der nachhaltigen Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser in ausreichender Menge. Der Verein setzt sich auch für den Schutz der Wasserressourcen ein. Im Energiebereich bezweckt er die Förderung einer sicheren, sauberen sowie sparsamen Bereitstellung und Nutzung von gasförmigen Energieträgern, verflüssigten Energiegasen und Wärme sowie die Verhütung von Unfällen, Störungen und Schäden.
Die Sicherstellung und die haushälterische Nutzung des Trink- und Brauchwassers ist gemäss Artikel 1 des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (GschG; SR 814.20) ein Zweck des Gewässerschutzes. Der Schutz der Wasservorräte sowie der planerische Schutz ist in den Artikeln 19 ff. GschG geregelt. Die Artikel 22 ff. GschG enthalten Bestimmungen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten und die Artikel 27 und 28 beinhalten Vorgaben zur Bodenbewirtschaftung und Massnahmen am Gewässer. Da ca. 20 Prozent des Trinkwassers in der Schweiz aus Seen gewonnen wird, dienen an sich auch die Bestimmungen über das Abwasser dem Schutz des Trinkwassers (Art. 6ff. GschG). Insgesamt dient damit der überwiegende Teil der Bestimmungen im GSchG dem Schutz des Trinkwassers. Der Schutz des Trinkwassers kann als wichtige und herausragende Rolle nach den Statuten des SVGW bezeichnet werden.
Die Sicherheit bei Gasleitungen, für welche sich der Verein ebenfalls einsetzt, stellt zudem einen Bereich dar, der zudem von Artikel 10 USG (Katastrophenschutz) erfasst wird. Folglich nimmt der Verein auch im Gasbereich in Bezug auf Aspekte der Sicherheit Umweltschutzaufgaben wahr.
In der Praxis engagiert sich der SVGW stark im Wasserbereich. Regelmässig erarbeitet er Richtlinien, Merkblätter etc. im Bereich des Wassers. Zudem organisiert er sehr viele Kurse in diesem Bereich (ca. 900 Teilnehmer an Kursen, ca. 1000 an Weiterbildungsveranstaltungen pro Jahr).
Im Gasbereich setzt sich der Verein in der Praxis für die Aus- und Weiterbildung von Personen ein, die mit der Gasversorgung zu tun haben. Hier steht der sichere Umgang mit Gasen im Zentrum. Er bietet dazu verschiedene Kurse an. Der Verein stellt zudem Fachwissen zur Verfügung. Weiter zertifiziert er Produkte im Gasbereich. Dadurch sollen Geräte und Materialien dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Mit diesen Tätigkeiten dient der Verein auch dem Schutz vor Katastrophen.
Der SVGW stellt eine Wissens-, Fach- und Netzwerkorganisation dar und trägt zur einwandfreien und nachhaltigen Versorgung von Trinkwasser bei. Er ist keine Branchen- oder Berufsorganisation. Sowohl nach Statuten als auch in der Praxis handelt es sich bei der SVGW demnach um eine Umweltorganisation.
· Aus den Statuten geht hervor, dass es sich um eine gesamtschweizerische Organisation
handelt. Der Verein ist nebst der Deutschschweiz auch stark in der Westschweiz vertreten und aktiv. Auch im Tessin hat er Mitglieder und führt dort Kurse durch. Das Sekretariat befindet sich in Zürich.
· Der Verein wurde 1914 gegründet. Die Statuten wurden mehrmals angepasst. Seit 2004
sind sie in Bezug auf die Qualifizierung als Umweltorganisation genügend. Innerhalb der letzten 10 Jahre erfüllte die Organisation die Voraussetzungen jedes Jahr.
Der SVGW erfüllt demnach die Voraussetzungen nach den Artikeln 55 USG und 12 NHG zur Erlangung des Verbandsbeschwerderechts.
2.2 DSS
Die Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung des Verbandsbeschwerderechts ergibt für den DSS folgendes Bild:
· Gemäss Artikel 1 der Statuten handelt sich beim DSS um einen Verein im Sinne von Artikel
60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB; SR 210). Er ist gemäss Artikel 2 Absatz
5/10 054.11-00025/00005/00002/R112-1776