Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/32: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 · 10 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 Erläuternder Bericht Vernehmlassungsverfahren VBO
3 Verhältnis zum internationalen Recht
Am 25. Juni 1998 unterzeichnete die EU das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention), seit 2005 ist sie Vertragspartei. Dieses Übereinkommen gewährt unter anderem den Zugang der Öffentlichkeit zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Schweiz hat die Aarhus-Konvention am 3. März 2014 ratifiziert. Sie ist für die Schweiz am 1. Juni 2014 in Kraft getreten.
Die Verordnungsänderung steht im Einklang mit dem europäischen Recht.
8/10 054.11-00025/00005/00002/R112-1776