Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/32: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 · 10 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 Erläuternder Bericht Vernehmlassungsverfahren VBO

3 der Statuten politisch und konfessionell neutral sowie nicht gewinnorientiert. Der Betriebsertrag von DSS betrug im Jahr 2016 40'740 Franken. Gemäss der Erfolgsrechnung für das Jahr 2016 stammen rund 61.1 Prozent der Erträge aus Mitgliederbeiträgen. 36.8 Prozent der Erträge werden durch die Einnahme von Spenden generiert. Die übrigen Erträge machen 2.2 Prozent aus. Der DSS verfolgt deshalb keinen übermässigen wirtschaftlichen Zweck. Es handelt sich somit um eine ideelle Organisation.

· Gemäss Artikel 2 Absatz 1 den Statuten verfolgt DSS das Ziel, die natürliche Dunkelheit des Nachthimmels zu erhalten und nächtliche Landschaften zu schützen. Dies soll durch Minimierung der Lichtverschmutzung erfolgen. Unter Lichtverschmutzung wird die künstliche Aufhellung der nächtlichen Umwelt verstanden. Zur Erreichung des statutarischen Ziels hat die Information der Öffentlichkeit für DSS oberste Priorität. Zudem möchte DSS die vernünftige und nachhaltige Entwicklung der Aussenbeleuchtung fördern. Er berücksichtigt dabei den Stromverbrauch sowie räumliche Aspekte. Dazu gibt er Empfehlungen ab.

Das USG bezweckt nach Artikel 1 Absatz 1 den Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen. Zudem soll die natürliche Lebensgrundlage, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft erhalten werden.

Licht stellt eine Einwirkung im Sinne des USG dar sofern es durch den Bau oder Betrieb von Anlagen erzeugt wird. Solche Einwirkungen sind nach den Bestimmungen des ersten Kapitels des zweiten Titels des USG zu begrenzen (Art. 11-18 USG). Lichtemissionen können aber auch schädliche Auswirkungen auf Lebensräume sowie auf die Artenvielfalt haben. Lichtemissionen sind daher unter Umständen nach NHG zu vermindern. Zudem können Lichtemissionen die nächtliche Landschaft und damit im weitesten Sinne das heimatliche Erscheinungsbild beeinträchtigen. Der Bund, seine Anstalten und Betriebe sowie die Kantone haben bei der Erfüllung von Bundesaufgaben im Sinne von Artikel 2 NHG dafür zu sorgen, dass das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler geschont werden und, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben. Lichtemissionen sind daher bei einer Interessenabwägung nach NHG zu berücksichtigen. Zudem können sie im Zusammenhang mit Schutzzwecken von Objekten von Inventaren zu begrenzen sein.

Das Engagement von DSS besteht darin, die Öffentlichkeit sowie Fachkreise für das Thema Lichtverschmutzung zu sensibilisieren. Dies bewirkt er unter anderem mit dem Verfassen von Artikeln und Leserbriefen, im Geben von Interviews für Zeitungen sowie im Schreiben von Medienmitteilungen. Die Mitglieder von DSS halten in der gesamten Schweiz und teilweise auch im Ausland Referate. Zudem organisiert der Verein Anlässe zur Sensibilisierung für das Thema Lichtverschmutzung. Den eingereichten Unterlagen kann entnommen werden, dass der Verein mit verschiedenen Interventionen Erfolge im Zusammenhang mit Lichtverschmutzung gehabt hat. So hat er zum Beispiel die Reduktion von Licht am Bahnhof Jona SBB oder beim Einkaufsladen PKZ Women in Zürich erreicht. Der Verein bewirkte zudem, dass an verschiedenen Orten Lampen abgeschirmt werden. Im Jahr 2014 hat er eine Petition für den Erhalt der Nacht im Alpenraum lanciert. Beispiele für Aktivitäten sind auch die im Jahr 2010 installierten Messstationen für Lichtverschmutzung oder die Starparty 2009 in Bellinzona bei der alle Beleuchtungen, Anstrahlungen von Monumenten sowie von öffentlichen Gebäuden abgeschaltet worden sind.

Sowohl nach den Statuten als auch in der Praxis handelt es sich beim DSS demnach um eine Umweltorganisation.

· Die Organisation nennt sich Dark-Sky Switzerland. Schon aus dem Namen ergibt sich eine Ausrichtung auf die ganze Schweiz. In den Statuten gibt es zudem keine Hinweise auf eine regionale Einschränkung. Aus den eingereichten Jahresberichten des Vereins geht hervor, dass DSS über Regionalvertreter sowohl im Tessin als auch in der Romandie verfügt. Die Geschäftsstelle des Vereins befindet sich zurzeit in Langnau a.A. im Kanton Zürich. 2004

6/10 054.11-00025/00005/00002/R112-1776