Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Än derungen auf Verordnungsstufe

1. Ausgangslage und Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens

Als Bindeglied zwischen Produktion und Verbrauch sind die Stromnetze von zentraler Bedeutung für die Stromversorgung. Im Schweizer Übertragungsnetz bestehen heute Engpässe. Durch den stockenden Netzausbau könnten sich diese weiter verschärfen. Zudem steigen durch die zunehmend dezentrale Energieversorgungsstruktur die Anforderungen an die Verteilnetze und an das Zusammenwirken von Übertragungsnetz und Verteilnetzen. Eine Optimierung und rasche Entwicklung und Flexibilisierung des Stromnetzes ist angesichts dieser Herausforderungen unabdingbar.

Der Bundesrat hat am 13. April 2016 die Botschaft zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Strategie Stromnetze) verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen.

Das Parlament hat die Gesetzesvorlage am 15. Dezember 2017 angenommen. Aufgrund dieser Gesetzesänderungen müssen nun diverse Verordnungen angepasst werden. Diese sind Gegenstand des vorliegenden Vernehmlassungsverfahrens. Der Bundesrat hat in diesem Rahmen Änderungen der folgenden Verordnungen unterbreitet:

 Geoinformationsverordnung vom 21. Mai 2008 (SR 510.620)

 Verordnung vom 22. November 2006 über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (SR 730.05)

 Starkstromverordnung vom 30. März 1994 (SR 734.2)

 Verordnung vom 7. Dezember 1992 über das Eidgenössische Starkstrominspektorat

(SR 734.24)

 Verordnung vom 2. Februar 2000 über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (SR 734.25)

 Niederspannungs-Installationsverordnung vom 7. November 2001 (SR 734.27)

 Leitungsverordnung vom 30. März 1994 (SR 734.31)

 Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (SR 734.71)

 Verordnung des UVEK vom 3. Dezember 2008 über Ausnahmen beim Netzzugang und bei den anrechenbaren Netzkosten im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz (SR 734.713.3)

2. Ablauf des Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat das vorliegende Vernehmlassungsverfahren am 8. Juni 2018 eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist lief am 1. Oktober 2018 ab.