Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe

Leitungen ab einer gewissen Spannung, nur beim Neubau von Leitungen usw.) sowie eine Übergangsbestimmung, die sicherstellt, dass bei der Einführung bzw. späteren Anpassung des MKF weit fortgeschrittene Projekte nicht neu konzipiert werden müssen.

Ersatzmassnahmen an Starkstromanlagen Dritter: Die Regelungen werden begrüsst. Die Strombranche betont die Wichtigkeit des Einbezugs des Dritten bei der Wahl der Ersatzmassnahme und wünscht eine explizite Regelung der Zuständigkeit zur Beurteilung strittiger Forderungen.

Sachplanverfahren: Die Regelungen werden von den Vernehmlassungsteilnehmern grundsätzlich begrüsst. Verschiedentlich werden Ergänzungsvorschläge betreffend die Prüfung der Sachplanpflicht gemacht. Punktuell werden Anpassungen an den Ausnahmetatbeständen oder deren Streichung gewünscht. Zum Prozessablauf für die Festsetzung von Planungsgebieten und -korridoren sind nur wenige Anmerkungen eingegangen.

Projektierungszonen und Baulinien: Die Vernehmlassungsteilnehmer sind mit der Aufnahme der Projektierungszonen und Baulinien in den Anhang 1 der Geoinformationsverordnung sowie in den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (OEREB-Kataster) einverstanden. Kantone sowie die Konferenz der kantonalen Geoinformationsfachstellen (KKGEO) weisen darauf hin, dass die Aufnahme in den OEREB-Kataster zuerst anhand der neuen OEREB-Strategie erfolgen sollte bzw. dass zu nennen ist, in welcher Ausbauetappe die Datensätze aufgenommen werden sollen. Die wenigen Vernehmlassungsteilnehmer (drei), die sich zur verfahrensrechtlichen Bestimmung betreffend Projektierungszonen und Baulinien äussern, fordern entweder die Streichung der Bestimmung, weil auf Gesetzesstufe bereits alles geregelt ist, oder deren Präzisierung.

Vorhaben ausserhalb der Bauzone: Die Regelung wird von der Elektrizitätsbranche teilweise abgelehnt, weil ein Mehraufwand durch ein zusätzliches Verfahren befürchtet wird. Die Kantone stehen der Regelung mehrheitlich neutral gegenüber.

Ausnahmen von der Plangenehmigungspflicht und Verfahrenserleichterungen: Die Regelungen

werden durchgehend begrüsst, vereinzelt werden weitergehende Ausnahmen beantragt und geringfügige Präzisierungen gewünscht.

Dienstbarkeiten: Die mit der neuen Regelung herbeigeführte Klärung wird mit einer Ausnahme durchgehend begrüsst.

Erstellung einer geografischen Gesamtsicht des Stromnetzes: Die Vernehmlassungsteilnehmer

sind mit der Aufnahme der geografischen Gesamtsicht des Stromnetzes in den Anhang 1 der Geoinformationsverordnung einverstanden. Vernehmlassungsteilnehmer aus der Strombranche fordern die Änderung der Zugangsberechtigungsstufe von «öffentlich zugängliche Geobasisdaten» zu «beschränkt öffentlich zugängliche Geobasisdaten» sowie dass die Geodaten nicht zum Download bereitgestellt werden. Kantone sowie die KKGEO fordern bei der Umsetzung die konsequente Nutzung von Synergien und Vermeidung von Redundanzen mit Datenlieferungen bei thematisch verwandten Geobasisdaten.

Informationsmassnahmen und Öffentlichkeitsarbeit: Der überwiegende Teil der Vernehmlassungsteilnehmer befürwortet die Regelungen, wünscht aber punktuelle Anpassungen zugunsten einer etwas