Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe
umfangreicheren Informationstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit. Die Zuordnung der Kosten der Informationsmassnahmen der Netzbetreiber zu den Betriebskosten wird stark kritisiert.
Sensibilisierungsmassnahmen: Im Grundsatz wird die Regelung zu Sensibilisierungsmassnahmen vom überwiegenden Teil der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst. Von den meisten wird eine Ausdehnung dieser Massnahmen auch auf die Lastoptimierung bzw. die Nutzung der Flexibilität gefordert. Auch wird gefordert, die absolute Begrenzung bei 250'000 Franken jährlich aufzuheben.
4.2. Verordnungsübergreifende Bemerkungen
AR, AI, BE, BS, GR, GE, SG, SH, SO, TG, UR, ZG, ZH, CVP, FDP, SVP, SSV, Economiesuisse, Scienceindustries Switzerland, EWZ, Swissmig und die Handelskammer beider Basel äussern grundsätzliche Zustimmung zum Verordnungspaket.
VS wünscht, dass die Grundsätze der Raumplanung respektiert werden und eine Koordination auf Stufe Kanton und Gemeinden erfolgt.
Axpo, EKZ, RegioGrid, Repower, SAK, VSGS und VBE stellen eine immer stärker und schneller zunehmende Regelungsdichte fest, welche in der Praxis zu Aufwänden führe und häufig sinnvolle und pragmatische Lösungen verhindere, die der Effizienz dienen würden. Axpo und RegioGrid wünschen eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips, wonach die Branche subsidiär Richtlinien (Branchendokumente) für die Umsetzung der Regelungen erstellt.
EWM, WEW, Groupe E und VSE wünschen den Fokus bei der Umsetzung der Strategie Stromnetze auf Verordnungsebene bei der Klärung der Abläufe und Vorgaben, der Beschleunigung der Verfahren und beim Abbau bürokratischer Hemmnisse und Ineffizienzen. EWZ fordert ebenfalls eine klarere Definition der Rollen und Verantwortlichkeiten der Akteure. Hierzu sei das Rollenmodell der ENTSO-E (Verband europäischer Übertragungsnetzbetreiber) zu berücksichtigen und im Rahmen der Revision StromVG entsprechend aufzunehmen.
Der DSV regt bei den Verordnungsänderungen eine klare Abgrenzung zwischen den Netzen auf der Ebene über 36 kV und der Ebene unter 36 kV an, da v. a. im unteren Spannungsbereich die Vorgaben für Höchst- und Hochspannungsnetze nicht anwendbar seien oder zu unnötig höheren Kosten führen würden.
Die GLP weist darauf hin, dass die technologische Entwicklung im Bereich der Stromnetze, im Abrechnungs- und Messwesen sowie in den Einstellungen und Anforderungen der Leute an die Strominfrastruktur schnell voranschreite. Aus diesem Grund sei darauf zu achten, dass die Verordnungen möglichst wenige dieser – vielfach erwünschten – Entwicklungen behindern würden.
Die SVP führt aus, analog der im Gesetz beschlossenen Massnahmen und Vorgaben müssten auch in der Verordnung die Verfahrensbeschleunigung und die klare Definition der Verantwortlichkeiten an oberster Stelle stehen.
Der SBV möchte sicherstellen, dass die Rahmenbedingungen so geschaffen werden, dass die dezentrale landwirtschaftliche Stromproduktion, -einspeisung und -vermarktung von Produzenten von Elektrizität aus Photovoltaik, Biogas und Wind in der Praxis immer machbarer wird.