Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe

4. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Der vorliegende Bericht fasst die Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlagen wurden alle Stellungnahmen gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet.

4.1. Zusammenfassung

Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens dargelegt.

Netzentwicklungsprozess: Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die Verordnungsbestimmungen im Bereich des Netzentwicklungsprozesses. Einige Vernehmlassungsteilnehmer lehnen die Veröffentlichung der Netzplanungsgrundsätze ab. Weitere Vernehmlassungsteilnehmer möchten, dass die Vorgaben zum Mehrjahresplan nur für den Mehrjahresplan der nationalen Netzgesellschaft anwendbar sind. Die Frist zur Erstellung der Mehrjahrespläne für Verteilnetze mit einer Nennspannung von über 36 kV möchten einige Vernehmlassungsteilnehmer von 9 Monaten auf 18 Monate ausweiten.

Innovative Massnahmen für intelligente Netze: Beinahe alle Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die Anpassungen zu innovativen Massnahmen im Grundsatz. Es werden lediglich Fragen zur Aufteilung der mit den innovativen Massnahmen verbundenen Kosten in Betriebs- und Kapitalkosten, zur effektiven Höhe der anrechenbaren Aufwendungen und zu Publikationspflichten aufgeworfen. Vereinzelt wird gefordert, die Definition von innovativen Massnahmen näher zu spezifizieren, damit eine Abgrenzung leichter fällt. Einige wenige Vernehmlassungsteilnehmer sind der Ansicht, die Kosten seien nicht vollständig oder in geringerem Masse den Netzkosten zuzurechnen.

Endverbraucher / Speicher: Einige Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die neue Regelung. Der Grossteil der Teilnehmer lehnt die Speicherregelung in Artikel 2 Absatz 3 StromVV jedoch ab und beantragt deren Streichung. Bemängelt wird insbesondere die Ungleichbehandlung der verschiedenen Speichertechnologien (Pumpspeicherkraftwerke gegenüber anderen Speichertechnologien). In diversen Stellungnahmen wird zudem vorgebracht, die Regelung entbehre einer gesetzlichen Grundlage resp. die Regelung sei rechtlich problematisch. Weiter wird geltend gemacht, die Regelung stehe im Widerspruch zum Ausspeiseprinzip sowie zur Speicherregelung des VSE-Handbuches. Mehrere Teilnehmer regen schliesslich an, die Speicherregelung auf Stufe Gesetz zu klären.

Umsetzung von Artikel 6 Absatz 5bisStromVG: Einige Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die Umsetzung von Artikel 6 Absatz 5bisStromVG auf Verordnungsstufe. Andere bemängeln, die Umsetzung sei zu komplex und daher schwierig anwendbar. Mehrere Teilnehmer verlangen die Abschaffung der anlagenscharfen Gestehungskostenermittlung, da diese nicht praktikabel sei. Ein wesentlicher Teil der Teilnehmer verlangt eine vereinfachte Gestehungskostenermittlung für Klein- und Kleinstanlagen.

Mehrkostenfaktor (MKF): Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer erachtet den vorgeschlagenen MKF von 1,75 als zu niedrig und bezweifelt, dass damit eine vermehrte Verkabelung sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren erzielt werden kann. Insbesondere die Strombranche fordert darüber hinaus eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des MKF (nur für