Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/46: Änderung der Postverordnung: Neue Erreichbarkeitsvorgaben · 7 Seiten

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Neue Erreichbarkeitsvorgaben

2 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln

3. Kapitel: Grundversorgung mit Postdiensten

1. Abschnitt: Verpflichtung

Artikel 33 Erreichbarkeit

Absatz 4

Die aktuelle Messmethode wird grundsätzlich beibehalten. Neu muss die Post aber die zeitliche Erreichbarkeitsvorgabe von einem Bevölkerungsanteil von 90 % in jedem Kanton einhalten.

Absatz 5bis

In dichtbesiedelten städtischen Gebieten gemäss der Definition des BFS sowie den übrigen nicht berücksichtigten statistischen Städten gemäss Definition des BFS (zur Herleitung vgl. Ziff. 1.2.2) gilt neu die Vorgabe, dass pro Agglomeration bzw. pro 15‘000 Einwohner oder Beschäftigten ein bedienter Zugangspunkt (Poststelle oder Agentur) bestehen muss. Beim Überschreiten der Schwelle von jeweils 15‘000 Einwohnern oder Beschäftigten hat die Gemeinde Anrecht auf einen weiteren Zugangspunkt. Entscheidend ist jeweils die höhere der beiden Grössen (Einwohner oder Beschäftigte).

Anzahl Einwohner Mindestanzahl oder Beschäftigte bedienter Zugangspunkte ≤ 15‘0001

15‘001 bis 30‘0002

30‘001 bis 45‘0003

45‘001 bis 60‘0004

usw. usw.

Die Post muss den zuständigen Aufsichtsbehörden im Rahmen der jährlichen Berichterstattung nach Art. 53 bzw. Art. 54 VPG relevante Veränderungen im Mengengerüst (bspw. Gemeindefusionen) und deren Auswirkungen auf den Messwert transparent und nachvollziehbar darlegen.

Absatz 8

Die Post führt mit allen Kantonen regelmässig, normalerweise einmal pro Jahr, einen Planungsdialog durch. Ziel dieses Planungsdialogs ist eine Abstimmung und Koordination von unterschiedlichen Versorgungsdienstleistungen und -infrastrukturen im Raum (z. B. über die kantonalen Richtpläne). Zu den inhaltlichen Elementen des Planungsdialogs gehören namentlich die jeweiligen Erreichbarkeitswerte, besondere Bedürfnisse in postalischer Hinsicht sowie neue regionale Entwicklungen. Die Kantone stellen die Koordination und Kommunikation mit ihren Gemeinden in geeigneter Form sicher. Der Planungshorizont, welcher im Dialog diskutiert wird, umfasst mindestens vier Jahre.

Absatz 9

Die Post stellt eine interaktive, elektronisch abrufbare Karte, welche umfassende Auskunft über die Standorte der verschiedenen Zugangspunkte sowie deren Angebot und Öffnungszeiten gibt. Die Post aktualisiert diese Karte regelmässig, so dass die Transparenz über die Standorte der Zugangspunkte für die Kundschaft jederzeit aktuell verfügbar ist.