Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/46: Änderung der Postverordnung: Neue Erreichbarkeitsvorgaben · 7 Seiten
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Neue Erreichbarkeitsvorgaben
dazu genommen. Damit wird das Dichtekriterium in 492 Städten und Gemeinden (Stand 1.5.2014) mit einem Bevölkerungsanteil von gut 60 % angewendet.
Konkret soll in diesen urbanen Gebieten die Vorgabe gelten, dass in der Agglomeration bzw. pro 15'000 Einwohner oder Beschäftigte ein bedienter Zugangspunkt (Poststelle oder Agentur) bestehen muss. Auf die Berücksichtigung von Logiernächten wird verzichtet, da die Grundversorgungsdienstleistungen für die Schweizer Bevölkerung und die Wirtschaft zu erbringen ist und zumeist noch saisonal schwankende Logiernächte dabei nicht von Belang sind. Beim Überschreiten der Schwelle von jeweils 15‘000 Einwohner oder Beschäftigten soll das Gebiet Anrecht auf einen weiteren Zugangspunkt (Poststelle, Agentur) haben, wobei der jeweils höhere Wert massgebend ist.
1.2.3 Vereinheitlichung der Zeitvorgaben für Post- und Zahlungsverkehr
Die aktuelle Messmethode der Erreichbarkeit soll grundsätzlich beibehalten werden, jedoch sind die neu kantonalen Erreichbarkeitsvorgaben für Post- und Zahlungsverkehrsdienste zu vereinheitlichen. Künftig sollen 90 % der ständigen Wohnbevölkerung zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr innert 20 Minuten Zugang zu einer Poststelle oder Agentur bzw. innert 20 Minuten eine Barzahlungsdienstleistung tätigen können.
In Bezug auf die Postdienste bleibt damit die geltende Regelung unverändert beibehalten. Bietet die Post einen Hausservice an, so gelten für die betroffenen Haushalte 30 Minuten bis zum nächsten bedienten Zugangspunkt.
Beim Zahlungsverkehr wird die Zeitvorgabe von 30 auf 20 Minuten reduziert. In Gebieten, in welchen die Bareinzahlung innerhalb der Zeitvorgabe an einem physischen Standort (z. B. Poststelle) nicht möglich ist, muss die Post diese Dienstleistung am Domizil anbieten.
1.2.4 Stärkung der Agentur
Die Post betreibt gegenwärtig knapp 970 Agenturen. Bis im Jahr 2020 plant die Post den Ausbau auf rund 1300-1400 Agenturen. Das Modell bewährt sich als Alternative zur Poststelle. Neben den Vorteilen wie beispielsweise längere Öffnungszeiten werden die Dienstleistungen in den Agenturen vergleichsweise als weniger zufriedenstellend erlebt. Auch das Agenturpersonal wird in der Befragung als weniger freundlich und dienstleistungsorientiert wahrgenommen6. Angesichts des geplanten Ausbaus soll die Post deshalb geeignete Massnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Agenturmodells ergreifen. Im Zentrum sollen dabei Verbesserungen bei der Information der Kundschaft und bei der Ausbildung des Agenturpersonals stehen. Auch die im Jahr 2017 erstmals durchgeführten bevölkerungsrepräsentativen Kundenzufriedenheitsmessungen für die verschiedenen Zugangsformate soll die Post weiterführen.
1.2.5 Periodische Evaluation der Erreichbarkeitsvorgaben
Die Digitalisierung und Wirtschaftlichkeit haben einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des Postnetzes. Um die künftigen Entwicklungen (z. B. Mengengerüst, Mobilität) rechtzeitig zu erkennen, sollen die Erreichbarkeitsvorgaben unter Einbezug der betroffenen Stakeholder künftig regelmässig,
d. h. alle drei bis vier Jahre, evaluiert werden. Ausserdem soll jeweils im Vorfeld der Evaluationsarbeiten eine Erhebung zur Postversorgung bei Privatpersonen und KMU durchgeführt werden. Diese Evaluation soll im Rahmen der bestehenden Verpflichtung des Bundesrates in Art. 3 PG erfolgen, wonach er alle vier Jahre die Wirksamkeit des PG überprüfen und dem Parlament darüber Bericht erstatten muss.
6Postversorgung in der Schweiz, Erhebung im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation BAKOM, Schlussbericht vom 9. November 2017. Abrufbar unter: www.bakom.admin.ch > Post und Presseförderung > Evaluation (zuletzt besucht: 18.06.2018)