Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/46: Änderung der Postverordnung: Neue Erreichbarkeitsvorgaben · 7 Seiten

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Neue Erreichbarkeitsvorgaben

davon, dass pro Raumplanungsregion mindestens eine Poststelle bestehen muss. Um hier der Post mehr Leitlinien zu geben, sollen die Erreichbarkeitskriterien neu auf regionaler Ebene festgelegt werden.

Die Kantone stellen bei der Regionalisierung der Erreichbarkeitskriterien eine geeignete Bezugsgrösse dar. Sie sind in regionaler Hinsicht die institutionellen Ansprechpartner der Post und nehmen bei Fragen der regionalen Entwicklung und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen auf ihrem Gebiet eine Planungs- und Koordinationsrolle ein. Künftig sollen die Post und die Kantone einen regelmässigen und strukturierten Planungsdialog führen. Die Kantone stellen wiederum die Koordination und Kommunikation mit ihren Gemeinden in geeigneter Form sicher.

Das heutige Schlichtungsverfahren bei der beabsichtigten Schliessung oder Umwandlung einer Poststelle oder Agentur vor der Eidgenössischen Postkommission (PostCom) ist davon nicht tangiert. Die Post hört weiterhin die Behörden der betroffenen Gemeinden an. Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht gelingt, kann die Gemeinde in einem Schlichtungsverfahren die PostCom anrufen. Neu soll die PostCom die Möglichkeit erhalten, im Schlichtungsverfahren die betroffenen Kantone zu einer Stellungnahme einzuladen. Um die Chancen auf eine einvernehmliche und langfristig tragfähige Lösung zu erhöhen, müssen die betroffenen Gemeinden frühzeitig über geplante Veränderungen bei den bedienten postalischen Zugangspunkten informiert werden. Aus diesem Grund soll in der VPG festgehalten werden, dass die Anhörung mindestens sechs bis zwölf Monate vor der geplanten Schliessung oder Umwandlung einer Poststelle stattfinden muss.

1.2.2 Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte und Wirtschaftsstruktur

Aktuell wird die Verpflichtung zu einem flächendeckend zugänglichen Netz an Zugangspunkten mittels zeitlichen Erreichbarkeitsvorgaben konkretisiert. Diese Vorgaben sind für den ländlichen Raum und das Berggebiet grundsätzlich geeignet, hingegen für städtische Gebiete wenig aussagekräftig. Rein zeitliche Erreichbarkeitskriterien greifen im städtischen Raum zu kurz und beinhalten das Risiko einer als ungenügend empfundenen Versorgung (z.B. nur eine Poststelle im Zentrum einer grösseren Stadt). Deshalb sollen in dichtbesiedelten städtischen Gebieten die Bevölkerungsdichte und die Wirtschaftsstruktur für das Poststellennetz massgeblich sein.

Für die Definition der dichtbesiedelten städtischen Gebiete ist auf die Gemeindetypologie des Bundesamts für Statistik (BFS) resp. auf die Definition des Raums mit städtischem Charakter von 20124 abzustützen. Diese beruht auf einem morphologischen (Bevölkerungsdichte) und funktionalen (Pendlerbewegungen) Ansatz. Das Dichtekriterium stützt sich dabei grundsätzlich auf eine minimale Anzahl von Einwohnern, Beschäftigten und Logiernächten in einem bestimmten Raum. Durch die Festlegung von Schwellenwerten werden so baulich zusammenhängende Kernzonen identifiziert. Die Definition des Raums mit städtischem Charakter unterscheidet sechs Kategorien (Kernstadt, Hauptkern, Nebenkern, Agglomerationsgürtelgemeinde, mehrfach orientierte Gemeinde sowie Kerngemeinde ausserhalb von Agglomerationen). Für die Anwendung des Dichtekriteriums im Sinne der postalischen Grundversorgung werden die Gemeindekategorien 1, 2, 3 und 6 (Kernstadt, Hauptkern, Nebenkern und Kerngemeinde ausserhalb von Agglomerationen) herangezogen. Ergänzend werden die statistischen Städte gemäss Definition des BFS5, sofern sie nicht bereits durch die genannten Kategorien abgedeckt sind,

4Raum mit städtischen Charakter 2012, Erläuterungsbericht. Abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Räumliche Analysen > Räumliche Gliederungen > Räumliche Typologien (zuletzt besucht: 18.06.2018)

5www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Raum, Umwelt > Statistische Städte (zuletzt besucht:

18.06.2018). Aktuell werden die fünf statistischen Städte Münchenbuchsee, Belp, Pfäffikon SZ, Hinwil und Möhlin nicht abgebildet.