Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/46: Änderung der Postverordnung: Neue Erreichbarkeitsvorgaben · 7 Seiten

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Neue Erreichbarkeitsvorgaben

Absatz 5

Vgl. Erläuterungen zu Art. 33 Abs. 9

2.1 Auswirkungen

2.1.1 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

Sowohl die Festlegung und Messung auf kantonaler Ebene als auch die Angleichung der Zeitvorgaben für Post- und Zahlungsverkehrsdienste stellen für die Kundschaft eine deutliche Verbesserung gegenüber den geltenden Regeln dar. Damit muss die Post im Vergleich zu heute in jedem Kanton den Zugang für einen Bevölkerungsanteil von mindestens 90 % gewährleisten und nicht nur in einer nationalen Durchschnittsbetrachtung. Die Vorgabe, dass in dichtbesiedeltem Gebieten für 15‘000 Einwohner oder Beschäftigte mindestens ein bedienter Zugangspunkt bestehen muss, sichert den Zugang zu Post- und Zahlungsverkehrsdiensten in Städten und Agglomerationen. Auch die Herabsetzung der Zeitvorgabe im Zahlungsverkehr von 30 auf 20 Minuten ist vorteilhaft für die Kundschaft der Post. Aus den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen resultiert insgesamt ein dichteres Netz an Zugangspunkten.

2.1.2 Auswirkungen auf die Post

Der Post entstehen durch die Anpassungen Kosten im Bereich ihres Netzes an Poststellen und Agenturen. Massgebend dafür sind die Umstellung auf eine kantonale Betrachtungsweise und die Anpassung des minimalen Erreichbarkeitswerts im Zahlungsverkehr auf 20 Minuten. Die Post geht davon aus, dass in einzelnen Kantonen die Zugangspunkte gegenüber dem für 2020 geplanten Netz erhöht werden müssen und beziffert die Gesamtkosten je nach Ausführung auf einen Betrag zwischen 3-30 Millionen Franken über 5 Jahre. Die Spannweite ergibt sich aus den unterschiedlichen anfallenden Kosten bei einer eigenbetriebenen Poststelle oder einer von Dritten betriebenen Agentur.

Die Kosten für die Einführung von Zahlungsdienstleistungen an der Haustür in ungefähr 300 Gebieten mit Agenturen schätzt die Post auf rund 7 Millionen Franken. Die effektiven Kosten der Dienstleistung an der Haustür hängen von der tatsächlichen Nutzung und der Geographie des Gebietes ab. Da die Bareinzahlung am Domizil erst im September 2017 eingeführt wurde, fehlen noch verlässliche Erfahrungswerte.

Für die Finanzierung des Gesamtpakets rechnet die Post somit insgesamt mit einem Betrag zwischen 10-40 Millionen Franken über 5 Jahre.

2.1.3 Auswirkungen auf den Bund

Als Alleineigentümerin der Post ist der Bund an einer nachhaltigen langfristigen Finanzierung der Grundversorgung interessiert. Die Vorlage ist aus der Sicht des Bundes ausgewogen. Zum einen berücksichtigt sie die Bedürfnisse der Bevölkerung und Wirtschaft mit einer guten Postversorgung. Zum anderen wird damit die Transparenz in der Erbringung der Grundversorgung durch die Post erhöht. Die zusätzlichen Kosten sind verhältnismässig und gefährden die langfristige Sicherung der Grundversorgungsfinanzierung nicht.