Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 57 Seiten
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Stellt man die absoluten Bundesbeiträge aller Generationen der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner sowie Beschäftigten gegenüber, wird ersichtlich, dass auch mittlere und kleine Agglomerationen hohe Pro-Kopf-Beiträge erhalten haben.
Abbildung 13
Bundesbeiträge über alle Generationen relativ zu Einwohnern und Beschäftigten43
* Die Bundesbeiträge für das AP Zürich umfassten in der ersten Generation die Perimeter der AP Glattal, Limmattal sowie Winterthur und
beinhalteten die Ausfinanzierung der Durchmesserlinie Zürich, welche mit 50 % mitfinanziert wurde. In der zweiten und dritten Generati-
on wurden für die Agglomeration Zürich die AP Zürich-Glattal, Limmattal und Winterthur jeweils separat eingereicht.
Die Unterschiede zwischen den Pro-Kopfbeiträgen haben verschiedene Gründe. Durch die wirksamkeitsorientierte Prüfung und Priorisierung der Massnahmen profitieren Agglomerationsprogramme mit gut abgestimmten Massnahmen(-paketen) von höheren Bundesbeiträgen. Zudem sind in einigen Agglomerationsprogrammen in unterschiedlichen Generationen auch Grossprojekte (z. B. Ausbau Bahnhof Bern) enthalten.
Ebenfalls kann festgestellt werden, dass bei einigen Agglomerationsprogrammen (insbesondere AP Thun, AP Zug) in einer der früheren Generationen relativ viele oder teure Massnahmen mitfinanziert und in den folgenden Generationen dagegen weniger Mittel beantragt wurden oder erst wieder im B-Horizont ausgewiesen werden.
43 Relativ zu Anzahl Einwohnern und 50% der Beschäftigten