Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 57 Seiten

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2.9 Überblick über frühere Generationen des Programms Agglomerationsverkehr

Zu Beginn des Programms wurde mit der Annahme des IFG auch gleichzeitig ein Paket mit dringlichen und baureifen Projekten verabschiedet, danach folgten die ersten beiden Generationen der eingereichten Agglomerationsprogramme:

- Dringende Projekte, verabschiedet am 4. Oktober 2006

- Programm Agglomerationsverkehr erste Generation, verabschiedet am 21. September 2010

- Programm Agglomerationsverkehr zweite Generation, verabschiedet am 16. September 2014

Die bisher gesprochenen Mittel stammen aus dem Infrastrukturfonds, in dem für den Agglomerationsverkehr insgesamt 6 Milliarden Franken52 vorgesehen waren. Der Infrastrukturfonds hatte eine befristete Laufzeit bis 2027. Er wurde durch den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds abgelöst.

Verabschiedeter Abgeschlossene Finanzierungs- Nicht realisierbar53 (31.12.2016)

Bundesbeitrag vereinbarungen (31.12.2016)

Dringliche Projekte 2,56 Milliarden Franken 2,53 Milliarden Franken54 0,03 Milliarden Franken

PAV erste Generation 1,51 Milliarden Franken 0,80 Milliarden Franken

PAV zweite Generation 1,70 Milliarden Franken 0,18 Milliarden Franken

Total Restkredit Noch offene Finanzierungsvereinbarungen

0,23 Milliarden Franken 2,23 Milliarden Franken

In den ersten vier Jahren (2008 – 2011) wurden die budgetierten Bundesmittel vollständig beansprucht, da für die dringenden Projekte die Frist des Baubeginns mit spätestens 2008 festgesetzt war und ein Teil der Bundesleistungen auch an bereits in Realisierung befindliche Massnahmen ausgerichtet wurde.

Der Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen im Umfang von rund 2,23 Milliarden Franken ist noch ausstehend. Es ist möglich, dass einzelne Projekte aufgrund negativer Volksentscheide oder anderer politischer Entscheide bis 2027 nicht umgesetzt werden können. Gemäss den Leistungsvereinbarungen der ersten beiden Generationen erlischt ohne Vorliegen einer unterzeichneten Finanzierungsvereinbarung bis 2027 der Anspruch auf die Bundesmittel. Um welche Summe es sich dabei am Ende handeln wird, ist derzeit nicht abschätzbar.

Die Mitfinanzierung der Massnahmen aus den ersten beiden Generationen ist angelaufen. Allerdings war der Mittelbedarf seitens der Agglomerationen für die Umsetzung seit 2011 effektiv geringer als von ihnen ursprünglich beantragt. Tendenziell wurden in den ersten beiden Generationen noch viele nicht baureife Massnahmen eingegeben oder bei einzelnen Projekten wurde der politische und planerische Prozess unterschätzt. Die erste Generation der Agglomerationsprogramme wies zudem stark den Charakter einer Pionierphase auf und die Prozesse bei den Kantonen und beim Bund mussten sich erst einspielen. Ebenfalls dauerten die Bewilligungs- und Finanzbeschlussverfahren auf kantonaler und kommunaler Ebene teilweise länger als ursprünglich geplant. Die zweite Generation ist aus finanztechnischer Hinsicht erst angelaufen und die Mittelverwendung deswegen noch nicht sehr aussagekräftig.

Bei den künftigen Generationen wird erwartet, dass die effektive Baureife der eingereichten Massnahmen erhöht und damit eine fristgerechte Realisierung erreicht wird. Dazu tragen die vorgenommenen rechtlichen Änderungen wie die nun langfristig gesicherte Finanzierung des Programms Agglomerationsverkehr und die Einführung von Fristen für den Baubeginn sowie von pauschalen Bundesbeiträgen für kleinere Projekte gewisser Massnahmenkategorien (s. Ziff. 2.2.2) bei.

52 Alle Verpflichtungskredite des IF beziehen sich auf den Preisstand Oktober 2005.

53 Verzicht auf Projekte wegen Volksabstimmungen oder Rückgabe der Mittel durch die Trägerschaften.

54 Anstelle von Finanzierungvereinbarungen wurden bei den dringlichen Projekten Verfügungen ausgestellt.