Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/56: Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter. Änderung der Bundesverfassung · 8 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.292814 / 213.1/2019/00003; 213.1-008
Zusammenfassung
Von 39 Teilnehmern sprechen sich 29 für die Vorlage aus, 4 Teilnehmer äussern (zum Teil gewichtige) Vorbehalte und 6 Teilnehmer lehnen die Vorlage ab. Ein Grossteil der Kantone unterstützt die Vorlage. Die Vorlage findet grundsätzlich auch bei den politischen Parteien Unterstützung, allerdings beantragt eine Partei wesentliche Anpassungsvorschläge (SVP) und eine Partei lehnt die Vorlage in dieser Form ab (SP). Bei den teilnehmenden Verbänden, Interessenvereinigungen und Privatpersonen halten sich Befürworter und Gegner der Vorlage die Waage.
Die Befürworter begrüssen die vorgeschlagene Konkretisierung des «Verfassungscharakters» von völkerrechtlichen Verträgen. Die Formulierung verschafft nach ihrer Ansicht mehr Rechtssicherheit und verbessert die praktische Handhabung des Referendumsrechts. Positiv vermerkt wird auch die weitere Stärkung der demokratischen Legitimation des Völkerrechts.
Kritiker und Gegner der Vorlage bemängeln, dass der «Verfassungscharakter» nicht oder nur ungenügend konkretisiert wird und zu neuen Auslegungsfragen führt. Bestritten wird ferner ein Handlungsdruck, der eine Verfassungsänderung rechtfertigen würde.
1 Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf einer Verfassungsänderung zur Umsetzung der Motion (Mo.) 15.3557 Caroni (Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter) dauerte vom 15. August 2018 bis zum 16. November 2018. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben 24 Kantone, 6 politische Parteien sowie 9 Organisationen und weitere Teilnehmende. Ein Kanton1 und zwei Organisationen2 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. Insgesamt gingen damit 39 Stellungnahmen und 3 Eingaben mit einem ausdrücklichen Verzicht auf eine Stellungnahme ein.
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet bzw. ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben, findet sich im Anhang.
3 Inhalt der Vernehmlassungsvorlage
Nach geltendem Recht werden Volk und Ständen der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften zur Abstimmung unterbreitet (obligatorisches Staatsvertragsreferendum gemäss Art. 140 Abs. 1 Bst. b BV; vgl. ferner Art. 141 Abs. 1 Bst. d BV zum fakultativen Staatsvertragsreferendum). Ein Teil der Lehre vertritt die Meinung, ein völkerrechtlicher Vertrag bedürfe auch dann der Zustimmung von Volk und Ständen, wenn
1 OW hat ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet; UR hat nicht teilgenommen.
2 SAV, SSV.