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Vernehmlassung 2018/56: Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter. Änderung der Bundesverfassung · 8 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.292814 / 213.1/2019/00003; 213.1-008
seine Bedeutung ihn auf die Stufe der Bundesverfassung hebt, also «Verfassungscharakter» hat. Ein solches Referendumsrecht sei zwar nicht ausdrücklich im Verfassungstext verankert, sei aber Teil des ungeschriebenen Verfassungsrechts (sog. «Referendum sui generis»).3 Das Parlament hat am 15. Juni 2015 die Mo. 15.3557 überwiesen und damit den Bundesrat beauftragt, den Entwurf einer Verfassungsänderung zur Einführung des obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter zu unterbreiten. Die Vernehmlassungsvorlage zur Erfüllung dieser Motion sieht eine Ergänzung von Art. 140 Abs. 1 BV mit einem neuen Buchstaben bbisvor. Obligatorisch referendumspflichtig sind demnach auch völkerrechtliche Verträge, deren Umsetzung eine Änderung der Bundesverfassung erfordert oder die Bestimmungen von Verfassungsrang in einem der in Art. 140 Abs. 1 Bst. bbis Ziff. 1–4 BV umschriebenen Bereiche enthalten.4
4 Überblick über die Vernehmlassungsergebnisse
4.1 Zustimmung
Die folgenden 29 Teilnehmer stimmen der Vorlage vorbehaltlos zu oder äussern nur punktuelle Vorbehalte bzw. Anpassungsvorschläge:
Kantone (21): AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SH, SO, SG,
TI, VS, ZG, ZH
Politische Parteien (4): BDP, CVP, FDP, glp
Verbände, Organisationen und Privatpersonen (4): CP, FER, SGV, VSEI
4.2 Vorbehalte
Die folgenden 4 Teilnehmer äussern (zum Teil gewichtige) Vorbehalte oder erhebliche Anpassungsvorschläge:
Kantone (1): SZ
Politische Parteien (1): SVP
Verbände, Organisationen und Privatpersonen (2): A. Petrig, F. Naef / E. Neuroni Naef
4.3 Ablehnung
Die folgenden 6 Teilnehmer lehnen die Vorlage ab:
Kantone (2): TG, VD
Politische Parteien (1): SP
Verbände, Organisationen und Privatpersonen (3): Economiesuisse, SGB, UNIL
3 Vgl. dazu den Erläuternden Bericht vom 15. August 2018, Ziff. 1.2.3, einsehbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2018.html#EJPD.
4 Vgl. Ziff. I des Entwurfs eines Bundesbeschlusses über das obligatorische Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter, einsehbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2018.html#EJPD.