Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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A8-3 Bern – Solothurn
Handlungsbedarf auf den Nationalstrassen
Im Raum Bern wird die Nationalstrasse N6 bis im Jahr 2040 auf dem Abschnitt Ostring – Muri sehr stark überlastet sein (Problemstufe III). Engpässe der Problemstufe II werden zwischen Weyermannshaus und Kirchberg sowie zwischen Wankdorf und Ostring auftreten. Auch dieser Handlungsbedarf gründet auf dem Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum, das jedoch im Vergleich zu den anderen metropolitanen und grossstädtischen Zentren etwas geringer ausfällt.
Der Engpass der Stufe III zwischen Luterbach und Härkingen wird in absehbarer Zeit gelöst sein. Der 6-Spur-Ausbau ist von den eidgenössischen Räten verbindlich beschlossen und wird voraussichtlich ab 2022 in die Realisierungsphase treten.
Geplante Massnahmen im Agglomerationsverkehr und vorgesehene Ausbauten im Schienenverkehr
Das Ziel des Agglomerationsprogramms Bern ist insbesondere eine verdichtete Siedlungsentwicklung im Agglomerationskern sowie in den vom ÖV gut erschlossenen Gebieten. Hierfür strebt es einen Ausbau und eine Verbesserung des ÖV-Angebots und eine Stärkung der kombinierten Mobilität an. Weiter sind auf dem Strassennetz ein flächendeckendes Verkehrsmanagement sowie gezielte Sanierungen, insbesondere zur besseren Erschliessung der Entwicklungsgebiete Wankdorf und Liebefeld, vorgesehen.